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21.11.19 –
Grüne fordern offenes, transparentes Konzeptverfahren für das Hanseviertel III und alle weiteren Baugebiete mit klaren Kriterien für mehr Qualität sowie zugunsten von Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment. Zentral sind zudem eine Bodenpolitik, bei der die Wertschöpfung in städtischer Hand bleibt, und städtebauliche Wettbewerbe für mehr städtebauliche Qualität in den neuen Quartieren.
Die Grünen fordern ein grundsätzliches Umsteuern bei der Grundstücksvergabe in Lüneburg, damit mehr zukunftsgerichtete Quartiere entstehen können, die sich an den Bedürfnissen ihrer BewohnerInnen orientieren. „Städtebauliche Wettbewerbe mit anschließender transparenter Vergabe der Grundstücke nach klaren, öffentlichen Kriterien sind Grundlage für Qualität in der Stadtentwicklung“, betont Friedhelm Feldhaus, Leiter der AG Stadtentwicklung der Lüneburger Grünen. „Ein Aspekt kann dabei die Regionalität des Bauträgers oder Entwicklers sein – aber ein nachgeordneter. Es geht um städtische Qualität – mindestens für Jahrzehnte.“
Bei der Vergabe von Grundstücken nach dem Konzeptverfahren ist das Konzept wichtiger, als der Preis. Die Vorgaben der Grundstücksausschreibung werden anhand der konkreten Fläche, des geltenden Baurechts, des städtebaulichen Kontextes und der lagebedingten Möglichkeiten vorab von den zuständigen Behörden definiert.
Best Practise: Stade, Münster oder Tübingen.
Ein positives Beispiel zu den Steuerungsmöglichkeiten der Kommune praktiziert die Stadt Stade, ebenfalls im Speckgürtel von Hamburg. Stade erwirbt alle zur wohnwirtschaftlichen Nutzung vorgesehenen Flächen für maximal 18,50 Euro/m2 und verkauft sie zum Festpreis von 100 Euro/m2 – abzüglich Vergünstigungen etwa für Familien mit Kindern oder hohe energetische Standards.
Oder das Konzept Sozialgerechte Bodennutzung in Münster. Grundlage für das Münsteraner Konzept ist ein Ratsbeschluss von 2014, nach dem nur noch Baurecht für solche Flächen geschaffen wird, welche sich zu mindestens 50% im kommunalen Eigentum befinden. Im Ergebnis werden heute nahezu alle Flächen zu 100% und zu verträglichen Preisen an die Stadt Münster veräußert, welche anschließend die Flächen im Erbbaurecht mit der Bindung vergibt, sozialverträglichen Wohnraum zu schaffen.
Und aus Tübingen war 2018 der Baubürgermeister in Lüneburg zu Gast. Hier wird seit über 20 Jahren mit Konzeptvergaben gearbeitet. Kernaspekte: Festpreise und Vergabe nach qualitativen Kriterien. Grundstückszuschnitt und Parzellengrößen werden erst im Verfahren festgelegt. Auch hier erfolgt die Wertschöpfung durch die Schaffung von Baurecht, nicht zugunsten der privaten Eigentümer – wie in Lüneburg üblich –, sondern bleibt bei der Kommune.
Betreiberkonzepte ohne Gewinnerzielungsabsicht
Anfang Juli hat die Baulandkommission der Bundesregierung ihre Ergebnisse veröffentlicht. Zur Schaffung von Wohnraum im unteren sowie mittleren Preissegment – und der wird in Lüneburg immer knapper – empfiehlt die Expertenrunde die vergünstigte Abgabe von Baugrund durch die öffentliche Hand. Dazu sollen Kommunen Bauland bevorraten, die preisgedämpften Grundstücksverkäufe bei der Wertermittlung berücksichtigen, im Erbbaurecht vergeben, interkommunal planen und auf Konzeptvergaben setzen.
Auch in der gerade erschienenen Wohnungsmarktbeobachtung Niedersachsen der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes, wird die Vergabe nach Konzept, nicht nach Preis empfohlen. Neue Betreiberkonzepte ohne Gewinnerzielungsabsicht seien eine Option, etwa das Mietshäusersyndikat. Städtebauliche Verträge sollen entsprechend mittel- und langfristigen Linien der Stadtentwicklung abgeschlossen werden.
Die Kommunen sollen „wann immer möglich Flächen kaufen“. Das könnte aus Perspektive der Grünen etwa in der Goseburg erfolgen, wo zahlreiche Flächen kaum die Wertschöpfung erzielen, die in ihrer zentralen Lage möglich wäre. Feldhaus: „Andere Städte zeigen, wie Stadt sich attraktiv und bezahlbar für ihre BewohnerInnen entwickeln kann. Dazu müssen die Strukturen bei der Grundstücksvergabe jedoch endlich den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechen.“
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