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07.05.12 –
Es schien fast unterzugehen in der allgemeinen Brückenhysterie: Bürgerbefragungen sind eines der Werkzeuge in dem eher armseligen Arsenal der Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen, die das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) einräumt.
Der Kreistag darf aber nur fragen, wenn er zuvor festgelegt hat, wie er das machen will. Dazu braucht es eine Rahmensatzung.
Wenn wir die nun verabschieden, haben wir nicht nur unsere Gruppenvereinbarung im Sinn, sondern vor allem unser Wahlprogramm. Das beginnt nämlich mit den schönen Worten: Der Landkreis gehört Dir. Damit das nicht nur schöne Worte bleiben, setzen sich Grüne in Kreis und Kommunen für mehr Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der politischen Entscheidungsfindung ein.
Daran erinnerte Olli Glodzei in seiner Rede zur Verabschiedung der Rahmensatzung im Kreistag am 7. Mai. Hier ist sie:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es ist wahrscheinlich auch Aufgabe einer Verwaltung, emotionslos und trocken zu sein. „Der Kreistag hat beschlossen: Wir machen ein Befragung. Zu diesem Zweck soll eine Satzung erlassen werden." Zack. Also, nee. So einfach ist es dann doch nicht. Bündnis 90/GRÜNE beschäftigen sich nun schon einen Tick länger mit den Themen Basisdemokratie und Bürgerbeteilung. Bei der Novellierung der Niedersächsischen Kommunalverfassung hat die CDU/FDP Koalition sich ja im wesentlichen auf die Beschneidung der Mitbestimmung konzentriert; durch Abschaffung der Stichwahl etwa. Die kärglichen Instrumente, die Bürgerinnen und Bürgern zur Einflussnahme von der alten Niedersächsischen Landkreisordnung gegeben sind, wurden im wesentlichen nach Guttenberg-Art übernommen. Da wäre doch eine ganze Menge mehr Basisdemokratie denkbar, aber immerhin sind hier Regelungen vorhanden. Den Bereich Bürgerbeteiligung überlässt das NKomVG -wie seine Vorgängerinnen- gänzlich den Räten - und dem Kreistag. Je nach politischer Ausrichtung können die „Vertretungen" -so heißt des ja neuerdings- die Bürgerinnen und Bürger beteiligen, wenn sie denn wollen - oder eben auch nicht. Wir wollen. Dazu gilt es zunächst, zwei weitere Werkzeuge des NKomVG überhaupt „scharf" zu schalten. Das ist zum einen der § 36, zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinden und Samtgemeinden. Da ist in vielen grün und rot regierten Kommunen einiges in Arbeit. Hier im Kreis gilt es (zum anderen), den § 35, Bürgerbefragung, mit einer Satzung auszukleiden. Das hat der Herr Leitzmann aus dem Fachbereich Recht und Kommunales hier gemacht, und ich finde, er hat das gut gemacht. Ich habe mit ihm gesprochen und durfte feststellen, dass er das nicht nach Guttenberg-Art gemacht hat, sondern dass er – wie es sich gehört – sorgfältig die einschlägigen Kommentierungen des NKomVG berücksichtigt hat. Da wir das ganze hier nicht für eine einzige Befragung verabschieden, gestatten Sie bitte, dass ich unseren Blick auf einen besonderen Paragrafen lenke, §7. Dort wird festgelegt, dass eine Frage mit „JA" oder „NEIN" beantwortet werden soll, oder dass mehrere Varianten abgefragt werden können. Geht man mit dieser Möglichkeit der Varianten verantwortungslos um, lässt sich durch geschickte Formulierungen der Ausgang jeder Befragung vorweg bestimmen. Das werden wir nicht machen. Sie birgt aber auch die Chance, bei Problemstellungen, die sachlicher diskutiert werden als das Thema Brücke, erste Schritte zu echter Bürgerbeteiligung zu gehen. Geben wir uns also eine Rahmensatzung für Bürgerbefragungen. Und vergessen wir später nicht, sie auch zu nutzen. Vielen Dank. |
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