17.04.12 –
Behindert heißt nicht unfähig. Menschen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen können oft auch am ersten Arbeitsmarkt erfolgreich sein. Wenn man Ihnen Brücken baut. Eine solche Brücke kann ein ausgelagerter Arbeitsplatz sein, weiß Detlev Schulz-Hendel und bereitet im Kreistag eine Zusammenarbeit mit der heimischen Wirtschaft vor.
Für den Kreistag hat er folgenden Antrag formuliert:
Der Kreistag möge beschließen:
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Begründung:
Ein ausgelagerter Arbeitsplatz einer Behindertenwerkstatt ist als geeignete Maßnahme zur nachhaltigen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt anzusehen. Mit jeder erfolgreichen Wiedereingliederungsmaßnahme werden auch Kosten für die Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe verringert und eingespart. Die Tätigkeit auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz beträgt in der Regel mindestens drei Monate.
Für die Menschen mit Behinderungen bietet ein ausgelagerter Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb des beschützten Rahmens der Werkstätten die Chance, ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen zu erkennen und für sich zu prüfen, ob sie den Anforderungen eines Arbeitsplatzes gewachsen sind.
Die Kombination aus Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und gleichzeitiger Präsenz der Werkstatt durch Begleitung von Fachkräften bietet ein optimales Qualifizierungsangebot im Rahmen der Beruflichen Bildung und unterstützt eine Integration in die Berufswelt.
Bei einem ausgelagerten Arbeitsplatz bleibt die Werkstatt für die Dauer der Maßnahme Arbeitgeber, zahlt den Lohn weiter und sorgt für die Sozialversicherung der behinderten Menschen.
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