Neues aus Bardowick

Bäuerliche Strukturen statt Agrarfabriken

Industrielle Tiermast und Qualzucht haben bäuerliche Landwirtschaft längst in Marktnischen verdrängt und erhöhen den ökonomischen Druck auf Bauern, die um eine verantwortliche Bewirtschaftung der Natur bemüht sind. Rot-Grün formuliert eine Resolution, die klarstellt, dass der Landkreis Lüneburg die Agrarwende anstrebt.

26.06.12 –

Industrielle Tiermast und Qualzucht haben bäuerliche Landwirtschaft längst in Marktnischen verdrängt und erhöhen den ökonomischen Druck auf Bauern, die um eine verantwortliche Bewirtschaftung der Natur bemüht sind. Rot-Grün formuliert eine Resolution, die klarstellt, dass der Landkreis Lüneburg die Agrarwende anstrebt.

Der Antrag zur Sitzung des Kreistages am 16. Juli 2012 im Wortlaut:

Der Kreistag möge wie folgt beschließen:

1. Der Kreistag fordert von Land, Bund und EU klare und umfassende Regelungen für die planerische Steuerung von Tierhaltungsanlagen sowie rechtliche Vorgaben für deren Genehmigungsverfahren, so dass Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz gewährleistet werden. Durch eine frühzeitige und umfassende Beteiligung sollen Interessenskonflikte zwischen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Antragsteilem anderseits minimiert werden. Zur Konfliktminimierung sind Produktionsstandards über die derzeit gültige Rechtslage hinaus (Abstände, Einbau von Filteranlagen) einvemehmlich anzustreben.

2. Neue Projekte zur Tierzüchtung und Tiermästung verursachen vielfältige Probleme:

i) Einerseits geht es um den nachhaltigen Schutz von Umwelt und Gesundheit aller Beteiligten und Betroffenen.
ii) Andererseits ist eine ethisch verantwortbare Produktion zu realisieren, das heißt, die Anforderungen an eine artgemäße Tierhaltung sind zu gewährleisten.
3. Der Landkreis Lüneburg fordert europaweite einheitliche Standards (Regelungen und entsprechende Grenzwerte), die verhindern, dass der derzeit stattfindende Strukturwandel zur Agra-Industrie die bäuerlichen Strukturen im Landkreis Lüneburg vernichtet; insbesondere ist die Regelung zum privilegierten Bauen in der Novelle des Baugesetzbuches entsprechend zu modifizieren.
4. Diese Standards dürfen nicht auf Kosten der Gesundheit und Umwelt gehen. Sie dürfen nicht ermöglichen, dass den Tieren unverantwortliches Leid zugefügen werden kann.
5. Der Landrat wird daher gebeten, die Landesregierung aufzufordern, dass sie sich insbesondere bei der Tierzüchtung und -mästung für entsprechende Standards einsetzt und deren Einhaltung konsequent durchsetzt.

Begründung:

Die durch die Presse bekanntgeworden aktuellen Projekte im Bereich „Tierzüchtung und Tiermästung" im Landkreis Lüneburg und den Nachbarlandkreisen sind Anlass sich für eine nachhaltige, umweltverträgliche und ethisch verantwortbare Produktion auszusprechen. Exemplarisch seien hier der Schweinemastbetrieb in Handorf und die Station zur Aufzucht von Sauen in Ellringen genannt.

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat dazu geführt, dass die industrielle Tierhaltung immer größere Ausmaße angenommen hat. Dieser Trend zu immer noch größeren Einheiten der Massentierhaltung birgt erhebliche Risiken für die Umwelt und die Gesundheit. Nur mit einer europaweiten konsequenten Setzung von Regelungen und Grenzwerten (Standards) kann dieses Risiko in beherrschbare Dimensionen eingedämmt werden.

Der Landkreis unterstützt deshalb bäuerliche Betriebe, die mit der notwendigen Akzeptanz der Bevölkerung weiter in mittelständisch-bäuerlichen und konzemunabhängigen Strukturen wirtschaften wollen.

Das schafft gute Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit den vielen Bürgerinnen und Bürgern auch unserer Region, die eine artgerechte und flächenbezogene Tierhaltung zu fairen Erzeugerpreisen in nachbar- und umweltverträglichen Dimensionen wollen - was nur in bäuerlichen Strukturen und ohne agrarindustrielle Übeiproduktion möglich ist.

Die Kommunen vor Ort haben bisher nicht die Möglichkeiten die negativen Auswirkungen einer Agra-Industrie für ihr Gebiet zu verhindern. Sie mit den Problemen mehr oder weniger allein zu lassen ist unverantwortlich. Der Gesetzgeber ist daher gefordert, das Instrumentarium zur Schadens- und Risikominimierung wesentlich zu verbessern.

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