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24.05.20 –
Vor mehr als 2 Monaten endete das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landschaftsplans Lüneburg 2019. Die Diskussion um das geplante Baugebiet Rettmer- Nord sowie um das geplante IKSE zeigen, wie wichtig die endgültige Fertigstellung des Landschaftsplan als zentrale Grundlage für alle städtischen Planungen ist. Dies betrifft auch das Gesamtklimagutachten, das immer noch nicht „verabschiedet“ worden ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich kurzfristig zur Beratung im Ausschuß für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
1. den Sachstand zum Landschaftsplan vorzutragen.
2. darzulegen, welcher Entwurfsstand des Gesamtklimagutachtens dem Landschaftsplan zu Grunde lag und welche Änderungen auf Grund der Stellungnahmen zum Gesamtklimagutachten Berücksichtigung fanden.
3. mitzuteilen und zu begründen, warum das Gesamtklimagutachten immer noch nicht in der endgültigen Fassung vorliegt.
4. den Sachstand zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Ilmenauwehre vorzutragen und detailliert mittzuteilen, aus welchen Gründen bisher kein Fortschritt erzielt werden konnte
5. den Sachstand zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts vorzutragen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Mitteilung der Verwaltung vom 5.7.2019.Ich bitte zu erläutern, aus welchen Gründen die in diesem Schreiben in Aussicht gestellten Termine nicht eingehalten werden konnten.
6. Es ist festzustellen, dass im Rahmen des Neubaus an der Uelzener Str. 27 keine Rücksicht auf den Baumbestand des Kurparks genommen wurde. Die Ausschachtung der Baugrube im Wurzelbereich des angrenzenden Baumbestandes und durch die vorgenommene Entwässerung sind erhebliche Schäden zu erwarten, die mittel- und langfristig zum Absterben der betroffenen Bäume führen wird. Darüber hinaus wurde eine Buche direkt am Rande der Baugrube massiv aufgeastet – ein Totalschaden ist auch hier zu befürchten.
In diesem Zusammenhang stellen sich ff. Fragen: Wurden im Rahmen der Baugenehmigung entsprechende Vorsorgemaßnahmen angeordnet? Wenn ja, erfolgten Kontrollen der Auflagen und welche Konsequenzen ergeben sich für den Bauherrn bzw. weshalb wurden keine Kontrollen durchgeführt? Ist organisatorisch im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Baugenehmigungen auch parallel regelmäßig die Überprüfung der grünordnerischen Auflagen durch sachkundige Mitarbeiter vorgesehen?
7. Bebauungsplan Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg". In der Vorlage - VO/8957/20 wird ausgeführt, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.12.2017 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen habe, den Bebauungsplan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ aufzustellen. Der Link im Allris mit dem Datum 19.12.2017 führt ins Leere. Weiterhin wird ausgeführt, dass anhand der Ergebnisse aus der verkehrstechnischen Untersuchung und der lärmtechnischen Untersuchung der städtebauliche Entwurf für das geplante Wohngebiet so angepasst wurde , dass ca. 400 Wohneinheiten (WE) entstehen (max. ca. 100 WE in Einfamilien-,Doppel- und Reihenhäusern und ca. 300 WE in Mehrfamilienhäusern) und zusätzlich z.B.kleinere Gewerbeeinheiten im Gebiet machbar bleiben (Planfall 1B oder 2B in der verkehrstechnischen Untersuchung). Es handelt sich dabei also um eine erhebliche Veränderung der ursprünglichen Planung, bei der 260 Wohneinheiten vorgesehen waren (s. auch LZ vom 9.5.2020, S.13).
Vor diesem Hintergrund stellt sich folgende Frage: Werden die mit den Änderungen verbundenen Umweltauswirkungen im Umweltbericht bei der vorgesehenen Auslegung durch aktuelle bzw. neuere Gutachten berücksichtigt? Dies betrifft insbesondere die lufthygienischen und klimatischen Auswirkungen durch die veränderte Bebauung und das dadurch erhöhte Verkehrsaufkommen.
Gem. Informationsschreiben vom 30.4. finden bis auf weiteres keine Sitzungen des Umweltausschusses mehr statt. Ich bitte in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob diese Entscheidung noch aufrecht erhalten werden soll und mitzuteilen, ob erwogen wurde eine Videokonferenz abzuhalten? Mit freundlichen Grüßen für die
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