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16.07.12 –
Der grüne Abgeordnete Oliver J. Glodzei begründet die Verweisung des rot-grünen Antrages zur Überprüfung der Radwegebeschilderung in den Straßenbau-Ausschuss:
"Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
müssen wir die Radwegebeschildergung wirklich noch im Straßenbauausschuss diskutieren? Haben wir nicht alles, was wir wissen müssen beisammen?
Natürlich können wir auch dort nochmal ausführlich erörtern, dass besonders in den Ortsdurchfahrten Radlerinnen und Radler ein gefährliches Leben führen. Weil sie aus den Autos auf Ein- und Ausfahrten heraus nicht selten übersehen werden. Weil sie rein optisch im Verkehrsgeschehen gar nicht präsent sind, bis sie an der nächsten Einmündung ganz unvermittelt vor der Stoßstange auftauchen (und dann viel zu oft unter ihr verschwinden). Wir könnten das erörtern.
Wir könnten sicherlich auch über die Qualität vieler benutzungspflichtiger Radwege sprechen, die den morgendlichen Schul- oder Arbeitsweg zu einer spannenden Rallye machen. Diese Spannung hält aber nicht jeder aus, so dass viele dann doch lieber ins Auto steigen. Das ist schlecht fürs Klima und die Volksgesundheit. Auch darüber könnten wir sprechen.
Wir können uns auch darüber unterhalten, dass in Lüneburg Radfahrerinnen und Radfahrer von der Polizei angehalten und verwarnt werden, wenn sie einen vorhandenen Radweg in der falschen Richtung benutzen. In vielen Gemeinden aber werden sie genau dazu gezwungen, und so könnten wir uns über die Frage unterhalten, warum im Landkreis für sicherer gehalten wird, was in der Hansestadt als Gefährdung des Straßenverkehrs gilt.
Wir können uns in gemütlicher Ausschussrunde auch die schönen Geschichten von den meist erfolgreichen Klagen gegen die überflüssigen Schilder erzählen. Kollege Bahlburg, der heute leider nicht da ist, kennt da ein paar richtig spannende, glaube ich.
Wir könnten uns also einen interessanten Nachmittag mit diesem Antrag machen und ihn nochmal ausführlich diskutieren. Aber: Warum sollten wir?
Der Gesetzgeber hat die meisten der beschriebenen Probleme ja erkannt und eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen. Und zwar bereits Ende des vergangenen Jahrhunderts vor rund fünfzehn Jahren mit einer umfangreichen Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Seitdem ist die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Und nur im Einzelfall, in gut begründeten Ausnahmefällen, darf eine Benutzungspflicht durch ein blaues Schild angeordnet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht 2010 nochmal sehr deutlich klargestellt.
In praktisch keiner Gemeinde des Landkreises ist so ein Ausnahmefall gegeben. Wir beauftragen die Verwaltung hier also lediglich, die bestehende Gesetzeslage zu vollziehen.
Eigentlich gibt es also nichts mehr zu diskutieren. Warum ist die Behandlung im Fachausschuss dennoch sinnvoll? Ich habe das Gefühl, dass die Problematik noch nicht von allen verstanden wird. Es ist aber in Fragen der Verkehrssicherheit wichtig, dass sich alle verstehen. Da kann die öffentliche Diskussion im Straßenbauausschuss und später im Kreistag nur hilfreich sein.
Vielen Dank."
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