Stadtratsfraktion: Lüneburg zum sicheren Hafen erklären

GRÜNE stellen Antrag zur Sitzung des Stadtrats am 29.08.2019

11.07.19 –

GRÜNE stellen Antrag zur Sitzung des Stadtrats am 29.08.2019:

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, der Rat möge beschließen:

Für geflüchtete Menschen in Seenot wird es immer schwerer, sichere Orte zu finden, in die sie von Seenotrettungsorganisationen nach der Rettung aus Todesgefahr gebracht werden können, wie es zahlreiche internationale Abkommen wie SOLAS, die internationale Konvention von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, und andere zwingend vorschreiben. Europäische Regierungen stellen zum Teil nicht nur jegliche Seenotrettung ein, sondern kriminalisieren zudem die zivilgesellschaftliche Seenotrettung und verhindern deren Arbeit.

Viele Städte in Europa, auch in Deutschland, haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen. Die Hansestadt Lüneburg soll hierbei ein Zeichen für Menschlichkeit und Frieden setzen. In den letzten Jahren hat die Bevölkerung der Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit Verwaltung und Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg muss die Hansestadt Lüneburg weitergehen und damit ein deutliches Zeichen von Menschlichkeit und Offenheit unserer Stadt und ihrer Menschen setzen – und dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen.

Der Rat der Stadt erinnert an eine alte Hansepflicht, die seit dem 14. Jahrhundert besteht und die Rettung von Schiffbrüchigen zur Pflicht für alle Schiffe und Matrosen machte. Die Rettung von Menschen in Seenot ist als Ausdruck von Menschlichkeit tief verankert in den Jahrhunderte alten maritimen Traditionen. Die Hansestadt Lüneburg kommt daher dieser Pflicht nach als weltoffene, humane und vielfältige Stadt

Die Seenotrettung im Mittelmeer muss unverzüglich wieder aufgenommen und die Kriminalisierung nichtstaatlicher Seenotretter beendet werden.

Deshalb beschließt der Rat der Stadt Lüneburg – gesondert zu den üblichen Aufnahmeverfahren – speziell die im Mittelmeer geretteten Menschen in Lüneburg aufzunehmen bis es eine umfassende europäische Lösung gibt und sich folglich gegenüber der Bundesregierung (insbesondere dem Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat) dafür einzusetzen, das dies ermöglicht werden kann. Ausreichende Kapazitäten in den städtischen Aufnahmeeinrichtungen sind vorhanden und die Unterstützung vieler ehrenamtlicher Helfer hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass weitestgehend ein gutes Miteinander funktionieren kann. Das Sterben und das Sterbenlassen im Mittelmeer müssen aufhören. Wir brauchen Solidarität für die, die flüchten müssen.

Die Hansestadt Lüneburg erklärt sich zum Sicheren Hafen.

Dies beinhaltet: 

  1. Sich mit Menschen auf der Flucht und der Ziele der SEEBRÜCKE solidarisch zu erklären.
  2. Sich öffentlich gegen die Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer zu positionieren und diese aktiv zu unterstützen, sowie die Patenschaft und finanzielle Unterstützung für ein ziviles Seenotrettungsschiff zu übernehmen bzw. sich daran zu beteiligen.
  3. Die schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicherzustellen:
  4. Die Hansestadt Lüneburg erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, beispielsweise von einem zivilen Seenotrettungsboot, direkt zu übernehmen und unterzubringen. Die Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Sport, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Niedersachsen hergestellt.
  5. Sich dem Bundesland Niedersachsen und der Bundesregierung gegenüber für die Einrichtung neuer bzw. die deutliche Ausweitung bestehender Programme zur legalen Aufnahme von Flüchtenden einzusetzen und dazu selbst zusätzliche Aufnahmeplätze anzubieten.
  6. Die Hansestadt Lüneburg fordert die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen auf, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Flüchtende gem. § 23 Absatz 1 AufenhG einzuführen und damit Flüchtenden die legale Einreise nach Deutschland und einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen. Die Hansestadt Lüneburg fordert die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen und die Bundesregierung auf, im Rahmen des Resettlements gem. § 23 Absatz 4 AufenhG und anderen Programmen der legalen Aufnahme von Flüchtenden dauerhaft und verlässlich erheblich höhere Aufnahmequoten als bisher zu vereinbaren. Nur so kann Deutschland seiner Verantwortung nachkommen, Menschen die Flucht auf gefährlichen illegalisierten Wegen ersparen. Die Hansestadt Lüneburg erklärt sich dem Bundesland Niedersachsen und der Bundesregierung gegenüber bereit, zusätzliche Aufnahmeplätze für Einreisende in diesen Programmen verlässlich zur Verfügung zu stellen. Zudem setzt sich die Hansestadt Lüneburg über das Land für die Streichung des Satzes 3 des § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ein, wodurch die Zustimmungserfordernis des Bundes für eine Flüchtlingsaufnahme entfiele. Die Hansestadt Lüneburg setzt sich mit anderen Städten / Landkreisen für ein Recht auf Kommunale Selbstbestimmung zur zusätzlichen Aufnahme von Flüchtenden ein. Die Hansestadt Lüneburg fordert die Einführung einer eigenständigen Norm zur kommunalen Aufnahme entsprechend dem § 23 Abs. 1 AufenthG zur eigenständigen Aufnahme durch die Länder.
  7. Gewährleistung eines langfristigen Ankommens durch zur Verfügung stellen aller nötigen Ressourcen für eine menschenwürdige Versorgung, insbesondere in den Bereichen Unterkunft, Ernährung, medizinische Versorgung und Bildung.
  8. Sich auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung der oben genannten Punkte einzusetzen.
  9. Gründung eines Bündnisses aller Sicheren Häfen in Europa zur aktiven Gestaltung einer menschenrechtsfreundlichen europäischen Migrationspolitik.
  10. Die Veröffentlichung aller unternommenen Handlungen, um Lüneburg zu einem Sicheren Hafen zu machen.

Die Begründung erfolgt mündlich

 

 

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