Stadt-CDU macht Förder-schulen zu Verlierern des eigenen Landes-schulgesetzes

Die Basis, die zur Zusammenlegung der Förderschulen führt, bildet das schulpolitische Gesetz des Landtages, das von CDU und FDP beschlossen wurde. Laut der Lüneburger CDU  führt das dazu, dass Förderschulen die Verlierer dieser Gesetzgebung sind. Wer soll das nun verstehen?

13.04.12 –

Die Basis, die zur Zusammenlegung der Förderschulen führt, bildet das schulpolitische Gesetz des Landtages, das von CDU und FDP beschlossen wurde. Laut der Lüneburger CDU  führt das dazu, dass Förderschulen die Verlierer dieser Gesetzgebung sind. Wer soll das nun verstehen?

Fakt ist allerdings, dass zum Oktober dieses Jahres das Gesetz zur Inklusion in Kraft tritt. Es verwundert uns schon ausgesprochen, dass die derzeitige Debatte zur Fusion der Förderschulen von der städtischen CDU als Aktionismus zugunsten des Gymnasiums Oedeme gewertet wird, denn zum Oktober diesen Jahres tritt das „CDU-Inklusionsgesetz“ in Kraft, was die Kommunen zur Umsetzung verpflichtet.

In der Debatte zur Zusammenlegung der Förderschulen werden nach  Meinung der Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen diverse Aspekte miteinander verschmolzen, die differenzierter zu betrachten sind.

Zur schulpolitischen Bewertung:
Das Gymnasium Oedeme wird seit Jahren mit mehr Schülern belegt als schulpolitisch wünschenswert wäre. Eine 5-zügigkeit war vorgesehen und ist auch politischer Beschluss, eine 7-zügigkeit mit Ausnahmegenehmigung ist leider schulpolitische Realität. Eine Verlegung der BBS III wurde diskutiert, danach die Auflösung der Außenstelle Embsen, die nun auch zum Sommer aufgelöst wird. Aus Sicht der Grünen kann die 7-zügigkeit nur dann aufgehoben werden, wenn langfristig eine dritte IGS geschaffen wird.

In der derzeitigen Debatte wäre es also folgerichtig, sich für die Inklusion auszusprechen und in Zukunft eine 5-zügigkeit des Gymnasiums Oedeme anzustreben. In dieser Debatte geht es um die Schüler und nicht um nach Schultyp differenzierte ‚Bevorteilungen’, wie die CDU behauptet.  In diesem Zusammenhang halte ich die Aussage von Herrn Webersinn, die Schüler der Förderschule als „schwächste Mitglieder“ der Gesellschaft zu bezeichnen, für unhaltbar.

Politische Bewertung:
Das „Gebäudemonopoly“, was in der Gesamtdebatte angestoßen wird, überschattet die neue Gesetzgebung zur Inklusion, die die Stadt umsetzen muss. Dem Eindruck, dass der Inklusionsgedanke nur eine ideologische Plattform bildet, um die Schulgebäudenutzungen neu zu definieren, kann nur durch inhaltliche schulpolitische Entscheidungen im Rahmen der Gesetzgebung entgegengewirkt werden.

Wenn Stadt und Kreis sich mittelfristig über die Nutzung von Gebäuden einigen, sind also neben finanziellen Aspekten, die durch das Inklusionsgesetz entstehen, aber nicht vom Land getragen werden, die inhaltlichen Aspekte ausschlaggebend.

Probleme der Inklusion:
Der Inklusionsgedanke soll die Teilhabe in allen Lebensbereichen fördern. In räumlicher Hinsicht stellen sich hier besondere Anforderungen an die Schulträger, denn es sind Kleingruppenräume für Förderunterricht, Rückzugsmöglichkeiten und besondere hygienische Räume sowie Barrierefreiheit zu gewährleisten. In vielen Lüneburger Schulen (besonders bei älteren Gebäuden) ist diesbezüglich mit Problemen bei der Umsetzung zu rechnen.

Die Inklusion an Grundschulen wird zur Zeit durch „Integrationshelfer“ gestützt. Dieses sind Einzelfallhelfer für jeweils einen Förderschüler. Die Kosten trägt bislang der Schulträger und es gibt keine Handlungsanleitungen für die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern. Aus personeller Sicht ist für die Inklusion eine Beschulung im Tandem von Regel– und Förderschullehrer notwendig. Das derzeitige Gesetz hält aber nur ein äußerst geringes Stundenkontingent für Förderlehrer pro Klasse vor.

Zur Zeit endet der Inklusionsgedanke in der Regel nach der Grundschule. Dabei hört die Notwendigkeit für Inklusion natürlich nicht nach der Grundschule auf, sondern umfasst das ganze Leben, von der Krippe bis ins hohe Alter. Die seit Jahrzehnten geführten Debatten im Rahmen des Integrationsgedankens haben unsere Wahrnehmung in vielen Bereichen schon positiv verändert.

Mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Inklusion. 

Fazit:
Die Inklusion in unserer Gesellschaft ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Dennoch sind wir über die Entscheidungen, die im Rahmen der neuen Gesetzeslage getätigt werden müssen, nicht begeistert, da die Rahmenbedingungen, die die jetzige Landesregierung für die Inklusion geschaffen hat unserer Meinung nach bei weitem nicht ausreichend sind.

Dennoch besteht mittelfristig die Notwendigkeit der Zusammenlegung der Förderschulen. Wir benötigen zwei Förderzentren, um die Inklusion an den Regelschulen zu organisieren und voranzutreiben. Das ist nach Lage der Dinge momentan der einzig gangbare und gesetzeskonforme Weg.

Holger Nowak
Schulpolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion, Bündnis 90/Die Grünen

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