So ist Inklusion nicht umsetzbar

Redebeitrag des Schulausschussvorsitzenden und stellvertretenden Fraktionssprechers Rolf Rehfeldt Sitzung des Kreistages am 7. Mai 2012 Tagesordnungspunkt 11: Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen Ohne eine erhebliche Verbesserung der Personalausstattung der Grundschulen und eine zielgenaue Steuerung ist das Inklusionsgesetz nicht umsetzbar! Dazu ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. [...]

07.05.12 – von Rolf Rehfeldt

Rolf Rehfeldt (Schulausschussvorsitzender und stellvertretender Fraktionssprecher) in der Sitzung des Kreistages am 7. Mai 2012

zum Tagesordnungspunkt 11: Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen

Rolf RehfeldtOhne eine erhebliche Verbesserung der Personalausstattung der Grundschulen und eine zielgenaue Steuerung ist das Inklusionsgesetz nicht umsetzbar! Dazu ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Die bisher vorliegenden Planungen für die Ressourcen und für die Umsetzung des Gesetzes sind enttäuschend. So sollen bei Einführung der Inklusion in den ersten Klassen landesweit nur 20 zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden, um Grundschulen mit besonderen Anforderungen zusätzliche Lehrerstunden zu Verfügung zu stellen. Für die weiteren Grundschuljahrgänge sind nur jeweils zehn zusätzliche Stellen vorgesehen. Das ist bei 1.800 Grundschulen nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch von einer Absenkung der Klassenobergrenzen in inklusiv arbeitenden Klassen ist bisher nicht die Rede. Die vorgesehene Doppelzählung ist unzureichend.

Gezielte Steuerung der Ressourcen

Wenn alle Grundschulen inklusiv arbeiten, benötigen alle mehr Personal. Die Schülerinnen und Schüler mit höherem Unterstützungsbedarf verteilen sich aber nicht gleichmäßig auf alle Schulen. Es kommt darauf an, dass die zusätzlichen Ressourcen gezielt an die Schulen kommen. Wir müssen vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler auf ihren Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung überprüft werden, um davon die Ressourcenzuweisung abhängig machen. Es ist eine pädagogische Aufgabe, den Unterstützungsbedarf im Sinne einer individuellen Lernförderung festzustellen, ohne dass dabei eine Etikettierung stattfindet.

Absenkung der Klassenobergrenze bei Inklusion auf 21

Die unverändert hohen Klassenobergrenzen von 28 in der Grundschule und in der Oberschule, von 30 in Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien stoßen auf massive Kritik. Bei inklusivem Unterricht sollen nach den vorliegenden Plänen SchülerInnen mit Lernbeeinträchtigungen in der Statistik doppelt gezählt werden, ohne dass vorgesehen sei, die Klassenobergrenzen zuvor herabzusetzen. In anderen Bundesländern werde mit 17 plus 4 oder 17 plus 5 SchülerInnen geplant. Auch in Niedersachsen müsse bei inklusivem Unterricht die Obergrenze bei 21 SchülerInnen festgelegt werden. Auch ohne Inklusion dürften in keiner Klasse der Grundschule und der Sekundarstufe I mehr als 25 SchülerInnen sein.

Personalkonzept mit multiprofessionellen Teams

Ein Personalkonzept, das den Erfordernissen der Inklusion Rechnung trägt, ist nicht zu erkennen. In inklusiven Schulen brauchen wir multiprofessionelle Teams, in denen neben Regelschullehrkräften Förderschullehrkräfte und auch Sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten. Außerdem natürlich die Fachkräfte (TherapeutInnen, pädagogische MitarbeiterInnen), die derzeit in den Förderschulen arbeiten. Die Kooperation der verschiedenen Professionen müsse zudem in der Festlegung der Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die bisher in den Verlässlichen Grundschulen übliche Betreuung muss durch eine originär pädagogische Aufgabe ersetzt werden. Wir fordern, dass an jeder zweizügigen Grundschule mindestens eine Förderschullehrerin und eine sozialpädagogische Fachkraft eingesetzt wird.

Weiterbildungskonzept unverzichtbar

Die bisher vorliegenden Weiterbildungskonzepte bezeichnen wir als unzureichend. Weil die Regierung versäumt hat, den Lehrkräften zu ermöglichen, sich rechtzeitig vor Einführung der Inklusion mit den entsprechenden pädagogischen Konzepten vertraut zu machen, müssen inklusiv arbeitende PädagogInnen die Fortbildung parallel zu ihrer Arbeit wahrnehmen können. Das geht nicht ohne eine angemessene Freistellung. Um den Mangel an Förderschullehrkräften zu beheben, müssen Regelschullehrkräfte bei voller Bezahlung und Freistellung ein sonderpädagogisches Fach nachstudieren können. Die Regierung habe in den letzten Jahren die Ausbildung von Sonderschullehrkräften sträflich vernachlässigt und müsse nunmehr die höheren Kosten für das Nachstudium tragen. Die in den Verlässlichen Grundschulen als Betreuungskräfte eingesetzten Pädagogischen MitarbeiterInnen müssten neben ihrer Berufstätigkeit zu ErzieherInnen weitergebildet werden, so wie es im Bundesland Bremen schon erfolgreich praktiziert wurde.

Nur wenn die genannten Voraussetzungen geschaffen werden, besteht die Möglichkeit, in den niedersächsischen Schulen eine erfolgreiche Beschulung zu implementieren Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, schnellstmöglich durch einen Nachtragshaushalt die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, damit der Start gelingen kann! Der Landkreis sollte diese Unterstützung einfordern.

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