Sieg des gesunden Menschenverstandes

Die 2005 von SPD, Union und Grünen beschlossene Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen wurde nun durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

23.11.09 –

Ariane Mahlke-Voß, sozialipolitische Sprecherin der grünen Stadtratsfraktion und Mitglied im Bündnis für Demokratie/ gegen Rechtsextremismus hofft, dass es nun mit der Feststellung der Verfassungskonformität der Strafrechtsverschärfung deutlich leichter fallen werde, die ausgesprochenen Aufmarschverbote der Hansestadt Lüneburg gegenüber den Nazis durchzusetzen.

Sie wünscht sich, dass die Erfüllung ihres Mottos: ?Kein Platz für Nazis, weder hier noch anderswo? ein klein wenig näher rückt, denn nach § 130.4 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt".

Das Grundgesetz sei geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des national-sozialistischen Regimes gedacht. Dass die Nazis dieses immer wieder für ihre Zwecke missbrauchten und aufgrund des Rechtes auf Meinungsfreiheit per richterlichem Beschluss jedes Mal ihre geplanten Aufmärsche durchführen durften, sei kaum auszuhalten gewesen. Im Gegenteil würden immer die demokratischen Bündnisse abgestraft, indem sie selbst als Erstanmelder von Demonstrationen mit starken Einschränkungen für ihre Marschrouten bedacht wurden, während die Nazis ihre Wunschrouten mit riesigem und teurem Polizeiaufgebot durchdrücken konnten.

Die verkehrte Welt, die den Nazis Rechte zugesteht, die diese abschaffen wollen, dürfte nun einen starken Dämpfer erhalten haben, freut sich Mahlke-Voß. Der gesunde Menschenverstand hätte hier gesiegt.

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