<p style="FONT-WEIGHT: bold; FONT-SIZE: 2.36em; margin: 0.25em 0 0.25em 0">Resolution: Krümmel darf nie wieder ans Netz</p>

Die Vorgänge im AKW Krümmel bedeuten das endgültige Aus für die Atomkraft in Deutschland.

16.07.09 –


Antrag zur Ratssitzung am 27.08.2009
Resolution: ? Krümmel darf nie wieder ans Netz

Binnen 10 Tagen hat es am AKW Krümmel drei meldepflichtige Störfälle gegeben, obwohl das AKW nach einer zweijährigen Überprüfung gerade erst ans Netz gegangen war. Die Stromversorgung Hamburgs war nach dem letzten Störfall teilweise zusammengebrochen, ein Transformator hatte beinahe Feuer gefangen. Außerdem wurde ein defektes Brennelement im Reaktor aufgefunden. Vereinbarungen mit der Atomaufsicht wurden von Vattenfall nicht eingehalten. Vattenfall bekommt die Technik nicht in den Griff und seiner Informationspflicht zum wiederholten Mal nicht nach. Die jüngste Störfallserie am AKW Krümmel ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Energiekonzern Vattenfall Atomreaktoren nicht zuverlässig betreiben kann.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fordert daher:

  • von der Landesregierung in Schleswig-Holstein das AKW Krümmel die Betriebserlaubniss dauerhaft zu entziehen,
  • von der CDU/SPD-Bundesregierung die klare Absage an jede Laufzeitverlängerung,
  • von E.ON Avacon eine moderne Gestaltung ihrer Energieversorgung, ausgerichtet auf Entwicklung und Ausweitung der Erneuerbaren Energien und den schnellstmöglichen Ausstieg aus Atomstrom- und Kohlestromversorgung,
  • von allen Energiekonzernen anstatt Übertragungen von Strommengen auf alte AKW zu beantragen die gegen Terrorangriffe nicht geschützten AKW sofort abzuschalten.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg steht weiter zum Atomausstieg.

Begründung:
Die erneute Störfallserie im AKW Krümmel belegt, dass vor allem die älteren Atomkraftwerke ein besonderes Gefahrenpotential darstellen. Der Atommeiler in Krümmel ist zwar erst 1984 fertig gestellt worden, gehört aber technisch weitgehend zu der konzeptionell völlig veralteten Linie der Siedewasserreaktoren der Baureihe 1969. Zusätzlich sind diese Atomkraftwerke allesamt gar nicht oder höchst mangelhaft gegen Flugzeugabstürze gesichert.

Im Ausstiegsgesetz 2001 wurde festgehalten, dass die strommengenbezogene Begrenzung der Betriebsgenehmigungen eine flexible Reaktion auf terroristische Bedrohungen oder Alterungsermüdungen durch Strommengenübertragung von älteren auf neuere AKW ermöglichen soll. Dabei sollte es ausdrücklich um Erhöhung von Sicherheit gehen. Dem entgegen versuchen die Kraftwerksbetreiber jetzt die Strommengenübertragung in die falsche Richtung um den Konsens zu unterlaufen.

Die ungelösten Probleme der ?friedlichen? Nutzung der Atomkraft wie die ausstehende Entsorgungsfrage, das Proliferationsrisiko und seit der Kinderkrebs-Studie in der Umgebung von Kernkraftwerken des Bundesamt für Strahlenschutz der nachgewiesene Zusammenhang zwischen der Nähe des Wohnorts eines Kindes zu einem AKW und seinem Risiko an Leukämie zu erkranken, bekräftigen die Richtigkeit des Atomausstiegsbeschlusses.
Laufzeitübertragungen sind im Atomkonsens als Instrument angeführt Sicherheit zu erhöhen und nicht Unsicherheit zu verlängern.

Es ist offensichtlich, dass sich die Energiekonzerne von dem schnell wachsenden Anteil der Erneuerbaren Energien in der Stromversorgung bedroht fühlen. Ihre Macht gründet sich auf zentrale Energieversorgungsstrukturen und auf den Besitz der Netze. So versuchen die Konzerne ihre Macht zu sichern indem sie einerseits die Unverzichtbarkeit der Kohleverstromung betonen und neue Kohle-kraftwerke planen und andererseits von der Unverzichtbarkeit der Atomkraft fabulieren und Laufzeitverlängerungen für die alten Atomkraftwerke verlangen. Beides entspringt weit mehr der Sorge um den Erhalt der zentralen Versorgungsstrukturen als der angeblichen Sorge um eine vermeintliche Stromlücke.

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