Korrekte Feinstaubmessung ist Bürgerrecht

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen hat im letzten Haushalt (Vorlage 2018/296 Anlage A3- 2) beantragt einen kleinen Betrag von 15.000 € für die Errichtung von Messstationen zur Luftbelastung an den Hauptkreuzungen in Lüneburg bereitzustellen. Das wurde damals vor allem von SPD und CDU abgelehnt. Man wollte das gar nicht so genau wissen. Heute gibt sich Umweltminister Lies rhetorisch bemüht, Aktivitäten darzustellen. Bis zur Kreisebene Lüneburg hat sich das noch nicht durchgesetzt.

22.08.19 – von Micheal Gaus

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen hat im letzten Haushalt (Vorlage 2018/296 Anlage A3- 2) beantragt einen kleinen Betrag von 15.000 € für die Errichtung von Messstationen zur Luftbelastung an den Hauptkreuzungen in Lüneburg bereitzustellen. Das wurde damals vor allem von SPD und CDU abgelehnt. Man wollte das gar nicht so genau wissen. Heute gibt sich Umweltminister Lies rhetorisch bemüht, Aktivitäten darzustellen. Bis zur Kreisebene Lüneburg hat sich das noch nicht durchgesetzt.

Der EuGH hat im Juni (Urteil vom 26.6.2019, C- 723/17) festgestellt, dass die Bürger vor Gericht überprüfen lassen können, ob die Messstationen so positioniert sind, dass sie die reale Belastung wiedergeben. Bündnis 90 die Grünen lag also richtig mit dem Antrag vom November 2018. Fraktionsvorstand Michael Gaus zeigt sich zuversichtlich. Wir werden den Haushaltsantrag wieder einbringen. Wir werden auf das Missverhältnis hinweisen, dass zwischen dem lockeren Umgang mit Geld bei großen Bauvorhaben und der unangemessenen Sparsamkeit beim Schutz der Lebensgrundlagen immer noch bei SPD und CDU besteht. In Lüneburg hat man die Messstationen an entlegenen Orten aufgehängt. Sie zeigen nicht die tatsächlichen Belastungen an. Die Hansestadt nimmt mögliche langfristige Schädigungen der Bewohner von Ilmenau Garten und Hanseviertel billigend in Kauf.

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