Grundwasserbelastung Industriegebiet Embsen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Akteneinsicht

Stellungnahme zur von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Akteneinsicht bzgl. Grundwasserbelastung Industriegebiet Embsen

16.07.09 –

Stellungnahme zur von Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragten Akteneinsicht bzgl. Grundwasserbelastung Industriegebiet Embsen

Zur Vorbereitung der Akteneinsicht fand am 17.6.2009 ein Informationsgespräch in der Kreisverwaltung  mit Landrat Nahrstedt, Herrn Krumböhmer, Herrn Ostermann und Herrn Kallweit statt. Hier wurde präzisiert, welche Unterlagen beim Landkreis vorhanden sind und welche bei anderen Behörden einzusehen wären.

Akteneinsicht am 2.7.2009
TeilnehmerInnen: Kreissprecherin P. Kruse-Runge und Sprecher A. Meihsies

Die Aktenbestände waren chronologisch entsprechend dem Handlungsverlauf geordnet und lagen uns vollständig vor. Nach diesem Ablauf haben die jetzt verantwortlichen Mitarbeiter der Kreisverwaltung zügig und angemessen auf die aktuelle Grundwasserbealstung reagiert.

Die Akteneinsicht umfasste alle, also auch die älteren Dokumente zum Industriestandort Embsen. Dies waren u.a. Untersuchungsergebnisse der Wasserproben aus April 1975, sowie November 1989 des Niedersächsischen Wasseruntersuchungsamtes Hildesheim, Genehmigung der Gipsaufhaldung durch den Landkreis Lüneburg aus Februar 1966 und Erstbewertung der Gipshalde der Norsk Hydro Agrar AG aus Oktober 1989 des Landkreises Lüneburg.

Und hieraus ergeben sich für uns einige Auffälligkeiten und noch zu klärende Fragen:

  1. Warum wurde über Jahre in den Prüfberichten der Wasserschutzbehörde Hildesheim die langfristige Veränderung der Grundwasserbelastung verharmlost, indem immer wieder Floskeln wie: "geringfügig erhöht" oder "unmerklicher Anstieg" auftauchen? Gleichzeitig wurden aber die Meßwerte im gleichen Text wiederholt als "sehr kritisch" oder "maximal" bezeichnet.
  2. Warum wurde nach 1989 nicht, wie routienmäßig empfohlen, weiter das Grundwasser beprobt ( Zitat "eine laufende Kontrolle der Grundwasser-beschaffenheit und Grundwasserbewertung ist unerläßlich"), obwohl dies in einer "Erstbewertung der Gipshalde" von Oktober 1989 des Ingenieurbüros Wersche, Auftraggeber Lk Lüneburg, dringend angemahnt wurde?

    Anmerkung der mit dem aktuellen Erkundungsgutachten beaufragten Firma Fugro Consult Burgwedel in einem Mailverkehr mit dem Landkreis Lüneburg bezogen auf die Grundwassersituation nach 1989: "Die hydraulische Situation nach dem Abstellen der langjährig betriebenen Werksbrunnen muß zu einer eklatanten Veränderung der Verhältnisse geführt haben".
  3. Warum wurden nach 1989 nicht wie empfohlen weitere Bohr- und Testarbeiten im Nahbereich der Gipshalde vorgenommen (Gefährdungspotential und Handlungsbedarf sind detailliert in dieser Erstbewertung beschrieben)?
  4. Warum haben die zuständigen Wasserschutzbehörden das Grundwassergeschehen nicht aufmerksamer beobachtet, nachdem der Betrieb der Brunnen eingestellt wurde, denn die fachliche Einschätzung sah dies dringend vor?

Gutachten Rüstungsaltlasten Nds. Umweltministerium 1991

In diesem Gutachten, das im Auftrag des Nds. Umweltministeriums erstellt wurde, ist der Hinweis zu finden, dass im Zusammenhang mit möglichen Rückständen aus Rüstungsaltlasten "vorgeschlagen wird, den Kenntnisstand bezüglich der potentiellen Ein- und Austragungsorte ... schrittweise zu erweitern".

Warum ist dieses nicht geschehen?

Massive Widersprüche in zwei wichtigen Gutachten im Zeitraum 1989 bis 1991

"Auftrag zu Ergänzenden Untersuchungen vom April 1991" im Auftrag des Landkreises  und "Untersuchungsergebnisse und Bericht Nds. Landesamt für Wasserwirtschaft Hildesheim" vom November 1989

Das erstgenannte Gutachten kam zu dem Schluss, dass "weitere Bodenuntersuchungen auf dem Gelände der Norsk Hydro Agrag GmbH aufgrund der vorliegenden Ergebnisse sowie der vorausgeangenen Untersuchungen nicht mehr erforderlich sind."

Die Wasserschuttzbehörde Hildesheim stellte dagegen u.a. "erhöhte Werte für Ammonium (Max.), Calcium, Kalium und Sulfat, sowie Chlodrid und Eisen" fest.

Wie lassen sich solche Unterschiede in der Bewertung erklären?
Es drängt sich der Verdacht auf, es könne sich um ein Gefälligkeitsgutachten gehandelt haben.

Zusammengenommen mit den bereits erwähnten Gutachten erscheint die Lage nach Schließung des Industriebetriebes äußerst unklar.
Beim Kauf des Geländes in 1992 und 1993 wurde offenbar nur der Boden untersucht, nicht aber die Wasserqualität und weitere Beprobung blieb unverständlicherweise aus.
So bezog sich der Vergleich zwischen Norsk Hydro Agar und dem Landkreis Lüneburg in 2005 ausschließlich auf die Gefährdungseinschätzung einer möglichen Bodenverunreinigung. Weshalb eine anzunehmende Gefährdung der Grundwasserleiter durch Eintrag aus dem Boden nicht in Betracht gezogen wurde ist unerklärlich und nicht nachzuvollziehen.

Fazit:
Hätte der Landkreis die Brunnen auf dem ehemaligen Betriebsgelände fortlaufend wie empfohlen beprobt, wäre die Grundwasserbelastung

  1. schneller erkannt worden,
  2. schneller Sanierungsmaßnahmen ergriffen worden und
  3. wäre ein Vergleich vor dem Landgericht Lüneburg in dieser für die Firma billigen Weise nie zu Stande gekommen.

Das Wersche-Gutachten zur Erstbewertung der Gipshalde aus 1989 hat die Grundlagen für ein Vorsorge- und Sanierungskonzept eindeutig beschrieben. Dies ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfolgt worden.

Neetze/ Lüneburg
15.7.2009
Petra Kruse-Runge, Andreas Meihsies

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