GRÜNE in Barum: Haushalt 2022 und Aufgaben im Naturschutz

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN hat Anträge für die Einstellung von Mitteln in den Gemeindehaushalt 2022 eingebracht. Dies mit Augenmaß und in Anbetracht der wirtschaftlichen Realitäten.

18.02.22 –

Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben Anträge für die Einstellung von Mitteln in den Gemeindehaushalt 2022 eingebracht. Dies mit Augenmaß und in Anbetracht der wirtschaftlichen Realitäten. Hierbei geht es uns in erster Linie um dringend anstehende Projekte, die umgehend zu einer Lösung gebracht werden sollten:

  1. Einstellung von Mitteln zur Erstellung eines BAUMKATASTERS für gemeindeeigene Bäume
  2. Einstellung von Mitteln für ERSATZPFLANZUNGEN abgängiger Gemeindebäume
  3. Erhöhung der Mittel des Fonds ‚BAUMPFLEGEZUSCHUSS‘ zum Erhalt und der Pflege ortsbildprägender sowie ökologisch besonders wertvoller Bäume in Privateigentum. Dieser Zuschuss ist frei für jede Bürgerin, jeden Bürger zu beantragen.

BAUMKATASTER für gemeindeeigene Bäume – WARUM und WAS IST DAS ?

Die Schönheit unsere Gemeinde und damit unsere Lebensqualität wird, für jeden sicht- bar, eindeutig durch unsere alten, wertvollen Baumbestände entscheidend mit geprägt. Das ist ein hohes Gut, jahrhundertealt und dafür haben wir eine besondere Verantwortung zum Schutz und Erhalt zu übernehmen - auch und besonders für die folgenden Generationen. Dem hat auch unsere Gemeinde Barum nachweisbar Rechnung zu tragen. Beim sensiblen Thema ‚Bäume‘ ist ein Baumkataster, erstellt von einer ausgewiesenen Fachfirma die sicherste und effizienteste Lösung – wie bundesweit üblich. Im Kataster werden alle relevanten, gemeindeeigenen Bäume in Koordination mit der Gemeinde registriert und mit Nummernplaketten versehen. Bestandteil der Dokumentation ist unter anderem eine Beurteilung des Zustandes. Wenn erforderlich werden baumpflegerische Arbeiten festgestellt und benannt. Dies dient zur rechtzeitigen Erkennung und Beseitigung von möglichen Gefahren für Dritte, denn unsere Gemeinde (wie jeder und jede von uns im eigenen privaten Umfeld) hat die gesetzliche, so genannte ‚VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT‘. Das heißt, dass alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen sind, um Schäden anderer zu verhindern. Sollte Sanierungsbedarf festgestellt werden, gibt es also eine verbindliche Aussage und die dann notwendigen Arbeiten können gesammelt und kostengünstigst von der Gemeinde an Fachfirmen (möglichst mit FLL-Zertifizierung, also als Baumpfleger ausgebildet) vergeben werden. Es sind dann alle Bäume mindestens 1xjährlich auf Grundlage des Katasters zu überprüfen. Sollten Bäume gefällt werden müssen wird, wenn möglich, eine Ersatzpflanzung ausgeführt. Übrigens: Baumpflegemaßnahmen wie Totholzentfernung und weitere ‚nicht das grün‘ beeinträchtigenden Arbeiten dürfen das gesamte Jahr ausgeführt werden, so diese nicht die Tierwelt beeinträchtigen.

ERSATZPFLANZUNGEN

Durch notwendige Fällungen sind der Gemeinde die letzten Jahre entsprechend viele Bäume verloren gegangen, darunter insbesondere auch ortsbildprägende. Neben der moralischen Verpflichtung und der Verpflichtung für den Erhalt des Ortsbildes, schreibt ebenfalls das Bundesnaturschutzgesetz eine von der UNB (untere Naturschutzbehörde) zu benennende Ersatzpflanzung vor. (Hierzu siehe auch BNatSchuG § 17 Abs. 3). Vereinfachend muss leider festgestellt werden, dass seit Jahren keinerlei Ersatzpflanzungen erfolgt sind. Der Baumbestand hat sich vielmehr weiter nur vermindert. Unsere Gemeinde soll ihrer Verantwortung gerecht werden und, nach genauer Abwägung von Standort und Baumart und ggfs. weiterer fachlicher Expertise, mit längst überfälligen Ersatzpflanzungen von Bäumen im Ortsbild zu beginnen. Ziel ist nicht nur den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sondern vielmehr auch unserer Verantwortung für ein wertvolles Lebensumfeld unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und, wichtiger noch, den kommenden Generationen, nachzukommen.

BAUMPFLEGEZUSCHUSS

Unsere Gemeinde hat einen Fond ‚Baumpflegezuschuss‘ aufgelegt. Die hier bereitgestellten Mittel kommen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zugute, die Bäume besitzen, die als ortbildprägend eingestuft werden können und/oder von besonderer ökologischer Bedeutung sind und gepflegt / saniert werden müssen, um erhalten zu werden. Das Bundesnaturschutzgesetzt schützt ausdrücklich auch diese privaten Bäume. Eigentum verpflichtet – aber es geht um mehr als um einen schönen Garten es geht um die Erhaltung und den Schutz unserer Umwelt – oder besser: unseres Dorfes, unseres Ortsbildes, unserer Lebensqualität und unserer Lebensgrundlagen. Unsere Gemeinde wird sich daher an Pflege- und Erhaltungskosten beteiligen: dafür gibt es diesen Fond. Müssen Bäume nach fachlicher Einschätzung dann doch gefällt werden, kann dieser Fond verständlicherweise nicht genutzt werden. Selbstverständlich stehen wir den Bürgerinnen und Bürgern auch mit Rat und Tat, auch gern vor Ort was Beurteilung und Fragen betrifft, ehrenamtlich zur Verfügung. Es geht ja um den Erhalt privaten Eigentums und Werte sowie um unsere gesunde, gemeinsamen Lebensumwelt! Das alles ist eine große Aufgabe und ein Riesenstück Arbeit und wird seine Zeit dauern, aber es ist die ’sichere’ Grundlage für eine zukunftsfähige, ‚natürliche‘ und schöne Gemeinde.

Für unsere Gemeinde wird Hans Wiesner diese Aufgabe koordinieren und begleiten.

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