BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

Faire und transparente Lösungen beim Erbbaurecht

06.10.25 –

 In Lüneburg leben rund 10.000 Menschen auf Grundstücken, die im Erbbaurecht vergeben sind. Die Hansestadt selbst bewirtschaftet insgesamt etwa 2.000 Erbbaugrundstücke, für die Erbbauzinsen gezahlt werden. Von diesen Flächen entfallen rund 1.200 auf die Stiftungen Hospital Zum Graal, Hospital Zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof. Dazu kommen 1.500 Grundstücke der Klosterkammer und weitere Erbbaugrundstücke aus privater Hand.

Da viele Verträge in den kommenden Jahrzehnten auslaufen, gewinnt die Frage nach einer gerechten und nachvollziehbaren Gestaltung des Erbbauzinses an Bedeutung. Bis 2025 laufen keine Erbbaurechte aus, 2026 laufen zwei Verträge und 2029 elf Verträge aus bzw. stehen Verlängerungen an. Rund 75% sämtlicher Erbbaurechte der Hansestadt und der treuhändisch zu verwaltenden Stiftungen haben noch eine Restlaufzeit von mehr als 40 Jahren.

Künftige Preisanpassungen sollen fair, transparent und für die Betroffenen nachvollziehbar gestaltet werden. Um hierfür tragfähige und sozial ausgewogene Lösungen zu finden, nimmt ein Experte aus der Fraktion von BÜNDNIS 90 / Die Grünen zusammen mit Vertreter*innen aus den anderen Fraktionen an einer interfraktionellen Arbeitsgemeinschaft Erbbau teil. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der gestiegenen Bodenrichtwerte (amtliche durchschnittliche Grundstückspreise) ein Modell zu entwickeln, das sowohl die Interessen der Erbbaurechtsnehmenden (Vermieter*innen von Mehrfamilienhäusern, Besitzer*innen von Einfamilienhäusern), als auch der Stadt und der Stiftungen in Einklang bringt.

„Wir wollen die Erbbauzinsen so gestalten, dass sie die realen Entwicklungen am Bodenmarkt widerspiegeln, gleichzeitig aber sozial verträglich bleiben“, so Friedhelm Feldhaus von BÜNDNIS 90 / Die Grünen, der in der AG intensiv arbeitet. Die AG bezieht dabei auch Anregungen aus der Zivilgesellschaft mit ein, um ein breites Meinungsbild zu berücksichtigen. Der Austausch mit der Bürgerinitiative in Lüneburg ist ein wichtiger Baustein für ihn und seine Fraktionskolleg*innen. BÜNDNIS 90 / Die Grünen trafen sich deshalb mehrfach persönlich mit Vertreter*innen der Bürgerinitiative.

Auf Anregung von BÜNDNIS 90 / Die Grünen in der AG wurde dann beschlossen, das bisherige AG Modell einem Realitätscheck zu unterziehen. Die Verwaltung der Stadt Lüneburg lud Erbbaunehmende ein, ihre Erbpacht unter dem bisherigen Modell neu berechnen zu lassen. 93 Personen nahmen dieses Angebot wahr. Diese Gespräche führten zu einer erneuten Anpassung des AG-Modells.

Ein Blick über Lüneburg hinaus zeigt, dass auch andere Institutionen an neuen Ansätzen arbeiten. Die Klosterkammer Hannover, mit rund 17.000 Erbbaurechtsverträgen eine der größten Verwalterinnen solcher Modelle in Deutschland, hat kürzlich ein eigenes Konzept zur Anpassung des Erbbauzinses entwickelt. Dieses Modell wird von der Lüneburger Arbeitsgruppe ebenfalls in die Diskussion einbezogen.

Auch in der Landespolitik wird über die Novellierung des Erbbaurechts diskutiert. So berichtet Rundblick Niedersachsen, dass das Niedersächsische Wissenschaftsministerium mit der Klosterkammer im Austausch stehe, um sozialverträgliche Abmilderungen und eventuell alternative Berechnungsmodelle zu finden.1

„Wir stehen in engem Austausch mit verschiedenen Initiativen und Institutionen, in denen über die Zukunft des Erbbaurechts nachgedacht wird. Unser Ziel ist, Lösungen zu entwickeln, die praxistauglich und gerecht sind“, so Friedhelm Feldhaus. Dabei geht es BÜNDNIS 90 / Die Grünen um eine juristisch einwandfreie Lösung, bei der die Interessen der Erbpachtnehmenden und der Erbpachtgebenden berücksichtigt werden. Da nicht nur Einfamilienhäuser, sondern auch Mietwohnungen auf Erbpachtgrundstücken gebaut wurden, geht es ebenfalls darum, das Wohnen für Mieter*innen bezahlbar zu halten. Insgesamt ist die Erarbeitung eines neuen Modells herausfordernd. Der Volksmund sagt dazu: „Gut Ding‘ will Weile haben“. Bündnis 90 / Die Grünen wollen mit einem offenen Ansatz und weiterhin intensivem Austausch ein Zeichen für verantwortungsvolle Bodenpolitik setzen, um so schnell wie möglich langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

1 08.09.2025: https://rundblick-niedersachsen.de/fuenf-prozent-vom-bodenwert-ist-das-erbbaurecht-in niedersachsen-noch-gerecht

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