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21.02.04 –
Wie die Medien heute berichteten, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Revision gegen das Urteil der Vorinstanz nicht zugelassen. So ist das eigenmächtig konstruierte Verkehrsschild Parkverbot mit Zusatz: Auch Fahrräder nicht zulässig, das Parken von Rädern auf dem Gehweg grundsätzlich erlaubt.
`Für die Grünen hätte ein Sieg der Stadt vor Gericht eine präjudizierende Wirkung gehabt`, so der verkehrspolitische Sprecher Ulrich Löb. Und weiter: ?Es musste vermieden werden, dass dem Beispiel Bahnhofsvorplatz folgend, auch auf anderen Plätzen und Straßen der Stadt durch so ein Verkehrsschild das Abstellen von Fahrrädern verboten worden wäre.?
Dieses mögliche Verhalten der Stadt hätte dem Verkehrsentwicklungsplan den Todesstoss versetzt. Alle Experten sind sich nämlich darin einig, dass das Fahrrad als Verkehrsmittel eine hohe Akzeptanz dadurch erhält, dass der Nutzer möglichst dicht an den Ort seiner Wahl gelangt. Lange Fußwege von Fahrradabstellplatz oder das Schieben der Räder verleidet den Einkauf und führt zur Nutzung des Autos.
Unbeschadet des Urteils sehen die Grünen auch die Notwendigkeit, das Fahrradparken auf dem Bahnhofsvorplatz geordneter zu gestalten.
So wünschen sie sich auf dem Vorplatz Fahrradabstellmöglichkeiten an den, in der Stadt bereits bewährten Fahrradbügeln. Platz dafür befindet sich auf den Mittelinseln der Kiss&Ride-Zonen.
Die dort befindlichen ?Grabplatten? haben soweit ja keine praktische Funktion und könnten daher problemlos entfernt werden.
Durch eine Wickelaktion haben wir bereits auf einfache Möglichkeiten zum Schutz der Bäume auf dem Vorplatz hingewiesen. Wir haben ein dickeres Hanfseil dicht um dicht um einige Stämme gewunden, so dass eine Beschädigung durch anlehnende Fahrräder vermieden wurde. Diese einfache und kostengünstige Maßnahme erfordert allerdings ein wenig Pflege. Daher haben wir auch einen Entwurf für einen mechanischen Schutz erarbeitet, der aus unserer Sicht ästhetisch zu den bereits vorhandenen ?Vorplatzmöbeln? passt und das Anschließen von Rädern sicher verhindert.
Diesen Entwurf stellen wir bei Interesse gerne zur Verfügung.
?Wir dürfen den Bahnhofsvorplatz nicht allein als Gesamtkunstwerk begreifen, wie es unsere Stadtbaurätin so gerne will, sondern müssen ihn auch den Bedürfnissen der Pendler funktionsgerecht anpassen?, so noch einmal Ulrich Löb: ?Nur in einem Miteinander von ästhetischer Funktion und praktischer Nutzbarkeit erreicht der Bahnhofsvorplatz einen Wert für die Gemeinschaft. Kunst pur ist nur etwas für Museen.?
Unabhängig davon liegt den Grünen aber auch die Nutzung des Radspeichers am Herzen, schließlich wurde er auf ihre Initiative hin errichtet.
Sein Nutzungsgrad in den letzten Monaten zeigt aber, trotzdem Einige im Vorplatzbereich ihre Räder parken, eine ungebrochen hohe Akzeptanz.
Durch Qualitätsverbesserungen im Angebot des Speichers, wie bessere Aufsicht, Versicherung, Serviceangebote des Pächters etc. wird die Nutzung aus Sicht der Grünen, auch nicht durch das Gerichtsurteil leiden.
Das Gerichtsurteil wird für die Grünen noch einmal Anlass sein, eine Antrag in den Rat der Stadt einzubringen, der die oben genannten Gesichtspunkte und praktischen Lösungen beinhaltet.
Für die Fraktion Ulrich Löb
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