Betriebserlaubnis soll erlöschen

Grüner Andreas Meihsies schaltet Anwalt ein, damit Meiler Krümmel vom Netz bleibt: "Kein Schutz vor Terrorattacken"

26.05.08 –

stb Lüneburg. Von Vertrauen keine Spur bei Andreas Meihsies. Das Kernkraftwerk Krümmel ist seit dem Brand eines Transformators vor fast einem Jahr am 28. Juni 2007 vom Netz. "Und so soll es bleiben", sagt der Vorsitzende der grünen Stadtratsfraktion und Ex-Landtagsabgeordnete. "Es spricht für sich, dass der Krümmel-Betreiber Vattenfall fast ein Jahr daran arbeitet, die Sicherheitssysteme wieder und wieder zu überprüfen und zu verbessern", ergänzt Meihsies. Trotz hoher technischer Ausstattung sei der Reaktor an der Elbe mit Risiken behaftet, meint er. "Das große Sicherheitsrisiko kleinzureden hat nicht funktioniert."

Meihsies hat jetzt zu juristischen Mitteln gegriffen, um den abgeschalteten Meiler nicht wieder anlaufen zu lassen. Der Grüne und sein Anwalt Wolfram Plener fordern von der zuständigen Atomaufsicht in Kiel, die Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerkes Krümmel zu widerrufen. "Im Falle einer radioaktiven Emission an die Umwelt, die beim Bersten der den Reaktor umgebenden Hülle und eines Brandes oder der Explosion des Inventars zu erwarten wäre, ginge die Ausbreitung nuklearen Materials über einen Radius von 17 Kilometer weit hinaus, sodass mein Mandant (...) in seiner Gesundheit und seinem Leben gefährdet wäre", schreibt Anwalt Plener an das zuständige schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales. Als Begründung schiebt er die Gefahr von Terroranschlägen nach und bezeichnet das Konzept der "Vernebelung" des Betreibers Vattenfall im Falle eines Angriffs aus der Luft als untauglich. Das hat eine von der Bundesregierung eingeholte Studie der Gesellschaft für Reaktorsicherheit erbracht, ist im Brief des Anwalts nachzulesen.

Inzwischen liegt die Antwort aus Kiel vor. In einem Schreiben bezieht sich das Ministerium auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 10. April diesen Jahres. In dem Urteil räumen die Richter Nachbarn eines atomaren Zwischenlagers das Recht auf Schutz vor Terroranschlägen ein. "Die Urteilsgründe liegen allerdings noch nicht vor", schreibt das Sozialministerium. Allerdings räumt es ein: "Fest steht aber schon jetzt, dass durch den Ausgang des vorliegenden Verfahrens die rechtlichen Interessen der Kernkraftwerk Krümmel GmbH Co. oHG berührt werden können." Das Ministerium gebe der Kernkraftwerk GmbH nun die Gelegenheit für eine Stellungnahme. Sobald diese vorliege, komme Kiel auf das Anliegen aus Lüneburg zurück. "Das Leipziger Urteil stützt meine Rechtsauffassung", gibt sich Meihsies optimistisch.

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