BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

Behin­dert heißt nicht un­fä­hig

Men­schen mit kör­per­li­chen oder psy­chi­schen Ein­schrän­kun­gen kön­nen oft auch am ers­ten Ar­beits­markt er­folg­reich sein. Wenn man Ihnen Brü­cken baut. Eine sol­che Brü­cke kann ein aus­ge­la­ger­ter Ar­beits­platz sein, weiß Det­lev Schulz-Hen­del und be­rei­tet im Kreis­tag eine Zu­sam­men­ar­beit mit der hei­mi­schen Wirt­schaft vor.

17.04.12 –

Detlev Schulz-HendelBehin­dert heißt nicht un­fä­hig. Men­schen mit kör­per­li­chen oder psy­chi­schen Ein­schrän­kun­gen kön­nen oft auch am ers­ten Ar­beits­markt er­folg­reich sein. Wenn man Ihnen Brü­cken baut. Eine sol­che Brü­cke kann ein aus­ge­la­ger­ter Ar­beits­platz sein, weiß Det­lev Schulz-Hen­del und be­rei­tet im Kreis­tag eine Zu­sam­men­ar­beit mit der hei­mi­schen Wirt­schaft vor.

Für den Kreistag hat er folgenden Antrag formuliert:

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreistag unterstützt grundsätzlich aktiv die Integration und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.
    Zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses prüft die Verwaltung nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Lüneburg die Einrichtung eine Netzwerkes mit der Zielsetzung, Partner in der heimischen Wirtschaft zu finden, die bereit sind, Menschen mit Behinderungen auf ausgelagerten Arbeitsplätzen der Werkstätten in der Region zu beschäftigen.
  2. In einem ersten Schritt sollen der Fachausschuss für Soziales und Gesundheit und der Ausschuss für Wirtschaft die Werkstätten für Behinderte Menschen in der Region zu einem Gespräch einzuladen, um den Bedarf für ausgelagerte Arbeitsplätze zu analysieren.
  3. In einem zweiten Schritt laden die Fachausschüsse sowohl Vertreter der hiesigen Wirtschaft als auch Vertreter der Werkstätten ein, um den Aufbau des Netzwerkes voran zu bringen.

Begründung:

Ein ausgelagerter Arbeitsplatz einer Behindertenwerkstatt ist als geeignete Maßnahme zur nachhaltigen Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt anzusehen. Mit jeder erfolgreichen Wiedereingliederungsmaßnahme werden auch Kosten für die Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe verringert und eingespart. Die Tätigkeit auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz beträgt in der Regel mindestens drei Monate.

Für die Menschen mit Behinderungen bietet ein ausgelagerter Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb des beschützten Rahmens der Werkstätten die Chance, ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen zu erkennen und für sich zu prüfen, ob sie den Anforderungen eines Arbeitsplatzes gewachsen sind.

Die Kombination aus Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und gleichzeitiger Präsenz der Werkstatt durch Begleitung von Fachkräften bietet ein optimales Qualifizierungsangebot im Rahmen der Beruflichen Bildung und unterstützt eine Integration in die Berufswelt.

Bei einem ausgelagerten Arbeitsplatz bleibt die Werkstatt für die Dauer der Maßnahme Arbeitgeber, zahlt den Lohn weiter und sorgt für die Sozialversicherung der behinderten Menschen.

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