BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grüne Lüneburg

Elbbrücke Hohnstorf – Lauenburg

Was will eigentlich der Landkreis?

11.06.25 – von Ralf Gros –

Die Elbbrücke Hohnstorf – Lauenburg ist von zentraler Bedeutung für den Verkehr des ganzen nördlichen Landkreises. Doch ihr Zustand ist weist erhebliche Mängel auf. Das hat die Bauwerksprüfung schon 2018 ergeben. Auf Dauer muss für die Straßenquerung der Elbe ein Alternativbauwerk geschaffen werden. Der Schienenverkehr soll weiterhin über die bestehende Elbbrücke geführt werden, die zu diesem Zweck saniert wird.

Der Planungsprozess für eine neue Straßenquerung wurde 2021 federführend durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) gestartet, der dabei auf niedersächsischer Seite mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zusammenarbeitet.

Seit diesem Zeitpunkt wurden aus 28 Varianten 18 ausgesiebt. Zehn verbleiben demnach noch (4 Brückentrassen und 6 kostenträchtigen Tunnelvarianten), einzusehen unter https://gruenlink.de/7x0v9uw0s3 .

Der Ort der Elbbrücke gestaltet maßgeblich den Verkehrsfluss im Norden des Landkreises. Dieser hat jedoch zuletzt im November 2021 zu den Planungen informiert, seitdem gibt es weder Positionierung noch Information der Kreistagsmitglieder.

Wird seitens der Planenden eine Ostvariante favorisiert, wird der Verkehr im starken Maße über die L219 / Kreisstraße K53 und damit über Bullendorf, Echem und Scharnebeck abfließen. Dafür ist die jetzt schon unfallanfällige kurvenreiche Strecke insbesondere zwischen Echem und Scharnebeck in keiner Weise ausgelegt.

Eine Querung bei Artlenburg würde Hohnstorf vom Durchgangsverkehr abschneiden, was Umsatzeinbußen des lokalen Einzelhandles von bis zu 30% bedeuten würde. Ob das bisher sehr gute Angebot vor Hohnstorf dann noch aufrecht zu erhalten ist? Ebenfalls würde die B209 über Brietlingen und Adendorf hin zur A39 stärker befahren werden.

Der Landkreis ist auf unserer Elbseite nach unserer derzeitigen Kenntnis Einvernehmensbehörde, d.h. er muss den späteren Planfeststellungsbeschlussentwurf einvernehmlich zustimmen oder ggf. modifizieren. Damit spielt er eine gewichtige Rolle.

Die Entscheidung über die Trassenführung soll im Herbst 2025 fallen. Grund genug für Ralf Gros von der Grünen Kreistagsfraktion, der Kreisverwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog zum Stand der Planungen vorzulegen und zu erfahren, wie sich der Landkreis zu den bisherigen Varianten positioniert.

  1. Wer genau hat die Planungshoheit über einen Ersatzbau?
  2. In welcher Form hat sich der Landkreis bisher an den Planungen beteiligt? Welche Positionen wurden dabei vertreten?
  3. Wie ist der Stand der Planungen - besonders: Zeitplan?
  4. Was ist der nächste Planungsschritt – und wann?
  5. Gibt es Arbeitskontakte mit der DB zur Klärung der Möglichkeit eines Neubaus parallel zur Eisenbahnbrücke?
  6. Welche der bisher bekannten Elbbrückenvarianten wird von der Landkreisverwaltung favoriiert bzw. wie positioniert sich der Landkreis dazu?
  7. Wann kann mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahren gerechnet werden
  8. Warum informiert der Landkreis schon seit längerer Zeit nicht zum Verfahrensstand? Die letzte Information dazu stammt vom 8.2.2021.

Die Fragen sollen auf der Kreistagssitzung am 26. Juni in der Ritterakademie beantwortet werden.

 

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