19.04.12 –
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Wettbewerbsfreiheit: JedEr darf sich ansiedeln, wo sie/er will, so Ulrich Blanck (Wirtschaftspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion). Doch dank des Gutachtens hat die Stadt nun die Möglichkeit, diese Ansiedlungen ein wenig zu steuern.
Der Rat beschloss mit dem aktuellen Einzelhandels-Gutachten die Fortschreibung der Gutachten von 2003 und 2008 des Beratungsunternehmens Lademann & Partner. Mittels des beschlossenen Einzelhandelsentwicklungskonzepts und der Lüneburger Liste hat die Stadt nun bauplanungsrechtliche Grundlagen erhalten, mit denen bestimmte Entwicklungen gefördert und weniger wünschenswerte verhindert werden können. Gerade durch das nun erstellte Gutachten wird der Einzelhandel, insbesondere in der Innenstadt, vor unerwünschten Entwicklungen, wie der Neuansiedlung von Discountfachmärkten auf der grünen Wiese, geschützt.
Wir verfolgen zudem das Ziel, Fachmärkte in der Fläche zu begrenzen und eine Ansiedlung auf anderen Flächen, wie z.B. 'Alte Post' oder 'Lucia-Gelände' endgültig zu verhindern.
Die Kritik der Linken kann ich nicht nachvollziehen. Herr Pauly unterstellt ein Gefälligkeitsgutachten, bleibt dafür aber jeden Beweis schuldig. Ich war selber als Ausschussmitglied bei der Präsentation des Gutachtens zugegen und habe dem Gutachter Herrn Torke diverse Fragen zur Art der Erstellung gestellt, die zu unserer Zufriedenheit beantwortet wurden. Die Systematik des Gutachtens und die Erhebungsgrundlagen wurden aus meiner Sicht plausibel und nachvollziehbar dargestellt.
Im Protokoll ist nachzulesen, dass der Vertreter der Linken im Ausschuss nicht eine einzige Frage zum Gutachten gestellt hatte. Es ist kein guter Stil, sich nicht an den Beratungen zu beteiligen, um dann Monate später zu behaupten das Gutachten sei falsch, ohne dafür konkrete Belege vorlegen zu können.
Ulrich Blanck
Beigeordneter des Stadtrates Lüneburg
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