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14.05.19 –
GRÜNE stellen Anfrage zur Sitzung des Stadtrats am 29.08.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mädge,
bei den letzten Ratssitzungen ist deutlich geworden, dass der Huldigungssaal für die Durchführung der Ratssitzungen an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Wir wurden im Nachgang der Sitzungen von mehreren Bürgern bezüglich der Eignung des Raumes angesprochen und bitten entsprechend um Auskunft zu folgenden Aspekten der Nutzung des Huldigungssaals:
Öffentlichkeit der Sitzungen
Entsprechend §64 NKomVG sind die Ratssitzungen öffentlich durchzuführen. Zudem entspricht die Teilnahme von BürgerInnen an Ratssitzungen als wichtiges partizipatives Element sicherlich gleichermaßen dem Interesse von Politik und Verwaltung. Bei den letzten Ratssitzungen konnten jedoch aufgrund mangelnder Sitzplätze für Zuschauer nicht alle interessierten BürgerInnen an der Ratssitzung teilnehmen, da 18-20 Besucherstühlen mehr als 40 BürgerInnen gegenüberstanden. Während einige den Sitzungssaal verließen und nicht an den Ratssitzungen teilnehmen konnten, mussten jeweils ca. 20 BürgerInnen teilweise während der gesamten Dauer der Ratssitzungen ohne Sitzplatz auskommen. Insbesondere im Hinblick auf ältere und gesundheitlich beeinträchtigte BürgerInnen, jedoch ebenso im Sinne des Respekts vor politisch interessierten BürgerInnen, ist dieser Zustand unzumutbar.
Barrierefreiheit
Sowohl der Sitzungssaal als auch die Toiletten sind nur durch das mehrmalige Überwinden einiger Treppenstufen zu erreichen.
Ist aus Sicht der Verwaltung die nach §64 NKomVG geforderte Öffentlichkeit der Sitzung gegeben, obwohl Personengruppen, welche auf Barrierefreiheit angewiesen sind, von der Teilnahme an Ratssitzungen ausgeschlossen werden?
Wie ist aus Sicht der Verwaltung die fehlende Barrierefreiheit des Huldigungssaals gegenüber BürgerInnen, welche auf Barrierefreiheit angewiesen sind, zu rechtfertigen?
Brandschutz
In dem Huldigungssaal befinden sich ohne ausgewiesenen zweiten Fluchtweg während der Ratssitzungen zeitweise mehr als 100 Personen. Auch Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerlöscher sind weder im Saal selbst noch im Foyer gut sichtbar vorhanden.
Schutz der historischen Bausubstanz und Kunstwerke
Aufgrund des Fehlens ausreichender Sitzplätze für Zuschauer ist bei den Ratssitzungen zu beobachten, dass sich körperlich ermüdende Zuschauer an den mit historischen Kunstwerken versehenen Wänden abstützen und somit irreversible Schäden an der denkmalgeschützen Gebäudesubstanz verursachen.
Die Klimaanforderungen für Kunstwerke sind in den ICOM-Richtlinien definiert. Als generell maßgebliche Werte für das Raumklima werden eine konstante Luftfeuchtigkeit von 50 %. sowie eine konstante Raumtemperatur von 20 °C gefordert. Zugelassen werden meist nur geringe Abweichungen, beispielsweise von ± 5 % r.F. und ± 4 K um einen nachhaltigen Schutz der Kunstwerke sicherzustellen. Während der letzten Ratssitzungen war jedoch eine Entwicklung der relativen Luftfeuchtigkeit von 49% auf 73,5% zu verzeichnen. Starke Änderungen von Feuchte und Temperatur gehen mit Dimensionsänderungen von Werkstoffen einher, die im Materialverbund Spannungen verursachen, was wiederum zu Schäden führen kann. Die Konsequenz daraus ist, dass zur Schadensvermeidung kurzfristige Schwankungen von Feuchte und Temperatur im Stunden- und Tageszyklus minimiert werden müssen. Für die dauerhafte Erhaltung von historischem Kulturgut ist es also notwendig, das Klima über das Jahr hinweg möglichst konstant zu halten.
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