12.12.13 –
Der Kreistag fordert die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf, an der B 209 auf die Fällung von gesunden Linden als Bestandteil von Verkehrssicherungsmaßnahmen zu verzichten. Begründung: Aus Sicht des Kreistages ist es dringend geboten, eine Betrachtung und Beurteilung der Gesamtverkehrssituation auf der B 209 im Bereich Oerzen - Amelinghausen - Etzen - Rehrhof vorzunehmen. Dazu ist es unerlässlich, bereits vor Jahren ergriffene Verkehrssicherungsmaßnahmen kritisch auf erfolgreiche Umsetzung zu prüfen, bevor nun weitere Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, die das Kernproblem nicht lösen. Bereits vor Jahren wurde ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr mit umfangreicher Beschilderung aus Richtung Lüneburg erlassen. Dieses Verbot hat keinerlei Wirkung erzielt und wird anscheinend auch nicht ausreichend kontrolliert. Im Übrigen wird der von den geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffene Streckenabschnitt derzeit nicht als Umfallschwerpunkt eingestuft. Grundsätzlich sind alle Verkehrssicherungsmaßnahmen, die darauf abzielen, Unfallgefahren zu minimieren, zu begrüßen. Aber der Kreistag fordert die Behörde mit Nachdruck auf, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den gesunden Baumbestand in irgendeiner Weise gefährden. Es handelt sich (bis auf einige wenig erkrankte Bäume) um einen sehr alten schützenswerten Baumbestand, der nicht einer einzelnen Verkehrssicherungsmaßnahme zum Opfer fallen darf. Die Lindenallee ist bereits mehr als 150 Jahre alt. Wir fordern die niedersächsische Landesbehörde auf, die Pläne nochmals zu überarbeiten und dabei die Gesamtsituation auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu könnten unter Anderem weitere Geschwindigkeitsreduzierungen in dem Streckenabschnitt zählen: Stärkere Kontrollen des Schwerlastverkehrs, Durchfahrtsverbot des Schwerlastverkehrs auch aus Richtung Soltau, Einführung einer LKW-Maut auf der Bundesstraße 209 von Lüneburg-Soltau und umgekehrt, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Kreistag bittet die Landesbehörde um Beteiligung der örtlichen Kommunen bei der Festlegung von weiteren Verkehrssicherungsmaßnahmen. |
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