Das Prinzip Breitwasser

"Breit­was­ser statt Hoch­was­ser" hat­ten wir im Kreis­tag ge­for­dert. Nun freut uns na­tür­lich der Ent­schluss des Land­tags, den Hoch­was­ser­schutz in die­sem Sinne neu auf­zu­stel­len. "Das Spek­trum der Mög­lich­kei­ten ist viel­fäl­tig und geht an der El­be eben weit über das Prob­lem der Ver­bu­schung hin­aus," lobt Ste­fi Brock­mann.

24.01.14 – von Oliver J. Glodzei

Stefi Brockmann-Wittich"Breit­was­ser statt Hoch­was­ser" hat­ten wir im Kreis­tag ge­for­dert. Nun freut uns na­tür­lich der Ent­schluss des Land­tags, den Hoch­was­ser­schutz in die­sem Sinne neu auf­zu­stel­len. "Das Spek­trum der Mög­lich­kei­ten ist viel­fäl­tig und geht an der El­be eben weit über das Prob­lem der Ver­bu­schung hin­aus," lobt Ste­fi Brock­mann.

"Zu den erfolgversprechenden Instrumentarien der Hochwasservermeidung gehört die Wasserrückhaltung in der Fläche. Das Niederschlagwasser gelangt zu schnell in die großen Flüsse, daher sollen gezielt Mittel für die Gewässerrenaturierung eingesetzt werden."

Zu der Schaffung von Poldern, Überflutungsflächen und Retentionsräumen müssten auch kleinere Bäche und Flüsse wieder naturnäher gestaltet werden, meint Stefi, "damit sie mehr Oberflächenwasser aufnehmen und zurückhalten können."

Der Beschluss des Landtages vom Mittwoch räumt dem Prinzip "Breitwasser" nun eine wichtige Stellung im Hochwasserschutz ein und sieht darüberhinaus einen Ausbau der länderübergreifenden und interkommunalen Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz vor.

„Ich bin froh, dass es in intensiven Diskussionen im Umweltausschuss gelungen ist, wichtige, nur mit einer Gegenstimme von einer großen Landtagsmehrheit getragene neue Weichenstellungen im Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen“, erklärte Miriam Staudte, für die Grünen sowohl in Landtag als auch im Kreistag, nach der Sitzung am Mittwoch und nennt die Beschlüsse "richtige Konsequenzen aus dem Elbehochwasser".

Einig waren sich die Landtagsfraktionen auch in ihrer Forderung an den Bund, seine Finanzmittel zu erhöhen. Das Finanzierungsverhältnis zwischen Bund und Land müsse beim Hochwasserschutz im Binnenland dem Küstenschutz angeglichen werden, heißt es im Landtagsbeschluss. Bisher zahlt der Bund für Küstenschutzmaßnahmen 70%, während er sich am binnenländischen Hochwasserschutz nur zu 60% beteiligt.

"Letztlich gut angelegtes Geld," rechnet Stefi Brockmann vor. "Die Mittel, die hier eingesetzt werden sind nachhaltig und geeignet, die horrenden Summen für die Entschädigung der Flutopfer zu reduzieren."

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