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03.02.23 –
„Das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders.“ Dieses Zitat von Gabriele Lukoschek wird unserer Oberbürgermeistern Claudia Kalisch im Gedächtnis bleiben. Man spürt den großen Respekt und die Dankbarkeit aus dem Saal, als die bisherige erste Stadträtin und Kämmerin verabschiedet wird. Auf die seinerzeitige Frage in ihrem Auswahlgespräch, ob sie sich das große Lüneburg zutraue, meinte sie pragmatisch: „Da hängt man drei Nullen ran, aber die Finanzmechanismen bleiben dieselben.“
Zwei Bürgerinnenanfragen des Klimaentscheids gaben dem neuen erstem Stadtrat Moßmann die Möglichkeit, von den Anstrengungen der Verwaltung im Bereich Klimaschutz zu berichten. Der neue Arbeitskreis Klimaneutralität wird ab Ende Februar „weiteren Input generieren und konstruktiven Austausch ermöglichen.“ Ein aktualisierter Klimaschutzplan 2.0. ist auf dem Weg.
Auf eine Nachfrage der Seebrücke betonte Sozialdezernent Forster, dass die Hansestadt daran arbeitet, Geflüchtete aus Turnhallen in besseren Unterkünften im gesamten Landkreis unterzubringen. Gleichzeitig hat Lüneburg eine Quote zu erfüllen, das heißt, langfristig müssen mehr und bessere Unterkünfte innerhalb der Stadt entstehen.
Unser Antrag zu bezahlbarem Wohnraum wurde richtigerweise in den Bauausschuss verwiesen, um dort tiefer in die Fachdiskussion einzusteigen. Wir setzen darauf, dass dort eine gute Lösung mit breiter Zustimmung erarbeitet wird.
Unser Foodsharing Antrag erhielt große inhaltliche Zustimmung. Es gab nur Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Pia Redenius erklärte kurz die Struktur der Initiative: Sie baut auf 220 Beteiligte und 30 vielfältige Kooperationsbetriebe wie z.B. die Kirchen.
Breite Einigkeit herrschte, dass das Gradierwerk im Kurpark erhalten werden soll. Der SPD und FDP drängten auf ein höheres Tempo bei der Sanierung. Der Geschäftsführer der Kurmittel GmbH Herr Günther stellte klar, dass dies bereits eine Priorität darstellt. Bei so einem komplexen, alten Bauwerk gehe dabei aber Qualität vor Eile.
Zuletzt wurde darüber debattiert, ob Anteile städtischer Unternehmen an private Investor*innen verkauft werden dürften. Es fiel der Grundsatzbeschluss, dass dies „grundsätzlich vermieden“ werden sollte.
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