Die Wahl zum Europäischen Parlament fand am 26. Mai 2019 statt.
30.09.26 –
In der heutigen Kreistagssitzung spricht unsere Fraktionssprecherin Claudia Schmidt zur Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises:
"Sehr geehrter Herr Landrat Böther,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir beraten heute über die Neufassung der Entschädigungssatzung für die neue Wahlperiode.
Es geht dabei um die grundsätzliche Frage: Unter welchen Bedingungen können Menschen politische und gesellschaftliche Verantwortung im Ehrenamt übernehmen?
Menschen investieren dafür Zeit und Energie. Und das gilt nicht nur für uns hier im Kreistag. Es gilt genauso für die vielen Menschen, die sich bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz, im Naturschutz, in der Jugendarbeit oder in anderen Bereichen für unseren Landkreis engagieren.
Die vorliegende Satzung trägt dieser Realität Rechnung.
Die Entschädigungskommission des Landes hält aufgrund der Preissteigerungen und der zunehmenden Komplexität kommunaler Aufgaben eine Erhöhung der empfohlenen Höchstsätze um rund 15 Prozent grundsätzlich für gerechtfertigt.
Für den Landkreis Lüneburg wurde dabei nicht einfach der Höchstsatz übernommen. Die Einwohnerzahl unseres Landkreises wurde berücksichtigt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Betrag von 390 Euro. Tatsächlich soll die monatliche Pauschale für Kreistagsabgeordnete von 210 auf 240 Euro steigen. Das Sitzungsgeld bleibt unverändert bei 50 Euro.
Das ist aus unserer Sicht eine nachvollziehbare und maßvolle Anpassung.
Für uns als Grüne ist aber besonders wichtig, dass es nicht allein um die Entschädigung von Kreistagsmitgliedern geht.
Demokratische Teilhabe muss für Menschen mit unterschiedlichen Lebenssituationen möglich sein.
Wer Kinder betreut, Angehörige pflegt, selbstständig arbeitet oder aufgrund des politischen Ehrenamtes berufliche Nachteile hat, darf nicht faktisch von kommunalpolitischem Engagement ausgeschlossen werden.
Deshalb begrüßen wir, dass auch hier Anpassungen vorgesehen sind.
Die Erstattung für Kinderbetreuung steigt beispielsweise von 10 auf 15 Euro pro Stunde. Der Höchstbetrag für Verdienstausfall wird von 25 auf 30 Euro pro Stunde angehoben. Auch der Ausgleich für besondere berufliche Nachteile wird angepasst.
Das ist für uns keine Nebensache.
Wenn wir wollen, dass kommunale Politik nicht nur von denjenigen gemacht wird, die sich ein Ehrenamt finanziell und zeitlich problemlos leisten können, müssen wir genau hier ansetzen.
Der andere ganz wichtige Punkt dieser Entschädigungssatzung ist für uns das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz.
Die Vorlage macht deutlich, dass die Aufgaben komplexer geworden sind. Wetterextreme nehmen zu. Immer mehr Einsätze sind zu leisten; umgestürzte Bäume, voll gelaufene Keller usw. An einigen Stellen werden hauptamtliche Strukturen geschaffen, aber gerade in der Fläche sind die ehrenamtlichen Kräfte unverzichtbar!
Die vorgeschlagenen Anpassungen sollen deshalb ausdrücklich dazu beitragen, diese ehrenamtlichen Strukturen zu stärken.
Hinter unserem Feuerwehr- und Katastrophenschutz stehen Menschen, die Verantwortung übernehmen, sich fortbilden, Einsätze leisten und zusätzliche Aufgaben wahrnehmen.
Die Satzung berücksichtigt diese Entwicklung. Beispielsweise steigt die monatliche Entschädigung für die Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister von 941 auf 1.000 Euro. Für die Kreisausbildungsleitung steigt sie von 190 auf 300 Euro. Auch die Kinder- und Jugendfeuerwehr wird entsprechend berücksichtigt.
Gleichzeitig geht es natürlich auch um einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln.
Gerade für uns als ehrenamtliche PolitikerInnen gilt, dass eine angemessene Entschädigung kein Selbstzweck sein darf. Sie muss nachvollziehbar sein und den tatsächlichen Aufwand berücksichtigen.
Für uns ist deshalb entscheidend: Wir bezahlen niemanden dafür, politisch tätig zu sein. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass politische Verantwortung nicht am eigenen Geldbeutel scheitert.
Das gilt für die Arbeit im Kreistag genauso wie für das vielfältige Ehrenamt in unserem Landkreis.
Eine gute Demokratie braucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Und sie braucht Rahmenbedingungen, die dieses Engagement ermöglichen – unabhängig davon, ob jemand gut verdient, Kinder betreut, Angehörige pflegt oder beruflich selbstständig ist.
Die neue Entschädigungssatzung ist aus unserer Sicht ein Schritt in diese Richtung.
Deshalb werden wir der Neufassung zustimmen.
Vielen Dank."
Gäste nach Anmeldung an niklas.wolf@gruene-lueneburg.de willkommen.
Gäste sind nach Anmeldung bei Claudia Schmidt oder Matthias Wiebe herzlich willkommen.
Ansprechpartner ist Friedhelm Feldhaus: ag.stadtentwicklung@gruene-lueneburg.de
Ansprechpartner*innen sind Heike Virchow und Thomas Hoefling: ag.wirtschaft@gruene-lueneburg.de
Mitgliederöffentlich. Anmeldung unter sprecher@gruene-lueneburg.de erbeten.
Ansprechpartner ist Marc Schuh: ag.soziales-gesundheit@gruene-lueneburg.de
Mitgliederöffentlich. Anmeldung unter sprecher@gruene-lueneburg.de erbeten.
Ansprechpartner*innen sind Pia Wiebe und Holger Tempel: ag.klima-energie-umwelt@gruene-lueneburg.de
Deutschlandweit wird am 26. September demonstriert. Egal ob Du selbst betroffen bist, als Beschäftigte*r, Unternehmer*in eines [...]
Die Bundesregierung will ihre Sozialreformen vom Sommer voranbringen. Doch der Widerstand wächst – bei Familien, in der Gesellschaft und auch [...]
Die Mieten bei Neuvermietungen steigen gerade in Ballungszentren trotz der existierenden Mietpreisbremse immer stärker an. Hohe Mieten werden [...]