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Bitte nutzen Sie ihr Recht und gehen Sie wählen! Sie können auch wählen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt haben. Personalausweis genügt.
Sollten Sie am Sonntag, den 23. Februar 2025 verhindert sein:
1. Wählen Sie am besten persönlich im Briefwahlbüro Ihrer Stadt oder Samtgemeinde. Das ist noch bis Freitag, 21. Februar, 15.00 Uhr möglich. Den genauen Ort und die Öffnungszeiten Ihres Briefwahlbüros können Sie direkt bei ihrer Stadt oder Samtgemeinde erfragen (siehe unten). Oder Sie nutzen unsere grüne Briefwahl Suchmaschine.
2. Für eine Briefwahl per Post müssen Sie frühzeitig aktiv werden. Der Zeitraum der Stimmabgabe beträgt dieses Jahr nur zwei statt vier Wochen. Stellen Sie also durch umgehendes Versenden der ausgefüllten Wahlunterlagen sicher, dass ihre Stimme ankommt. Rechnen Sie mit mindestens drei Tagen Postlaufzeit!
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