Ethische Grundlagen einbeziehen: Überarbeitete Anlagerichtlinien für die Hansestadt Lüneburg und Ihre Stiftungen
Am kommenden Donnerstag (15.8.) soll der Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreformen die überarbeiteten Anlagerichtlinien für die Hansestadt Lüneburg und Ihre Stiftungen beschließen. Die wesentlichsten Änderungen dieser Anlagerichtlinien sind die Ergänzung von ethischen Grundsätzen auf deren Grundlage die Anlagen der Hansestadt Lüneburg und die der Stiftungen geprüft werden sollen. So soll es zukünftig in der Richtlinie heißen „Für alle Kapitalanlagen gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nation“. „Im Klartext bedeutet dies, öffentliche Gelder der Hansestadt dürfen nicht in Unternehmen fließen, die beispielsweise Kinderarbeit zulassen oder Militärwaffen herstellen. Aber auch Unternehmen, die auf nicht nachhaltige Energieerzeugung, wie Atomenergie, Kohle, Öl und Erdgas setzten oder Fracking betreiben kommen als Beteiligungen durch die Stadt nicht mehr in Frage“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Ulrich Blanck.
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