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18.02.23
Windkraftanlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Energiewende. Sie sind notwendig, wenn wir zugleich weiter Energie verbrauchen und dabei die Auswirkungen des Klimawandels minimieren wollen. Zugleich sind sie aber natürlich Industrieanlagen, welche das Landschaftsbild verändern und mit den Zielen des Artenschutzes in Konflikt geraten.
In der Samtgemeinde Ostheide wird es in nächster Zeit zu einem starken Neubau von Windkraftanlagen in den dafür favorisierten Gebieten kommen. Dies ist es aus Sicht der Grünen in der Samtgemeinde erwünscht. Wichtig beim Bau und bei der Genehmigung der Bebauungspläne ist aber dabei alle Aspekte des Ausbaus im Blick zu behalten.
Auf der einen Seite stehen Investoren, die, wie es ihr gutes Recht ist, die Maximierung ihrer Gewinne in den Vordergrund stellen. Diese haben bereits Vorverträge mit Eigentümern geschlossen und hoffen auf schnellen Baubeginn. Geplante Anlagen werden hier unter dem Blickwinkel der technischen Effektivität betrachtet. Aus Sicht der Gemeinden und der Bürger stehen selbstverständlich andere Aspekte im Vordergrund. Diese gilt es im Rahmen anstehender Genehmigungen zu vertreten, auch wenn der Gewinn für die Investoren geschmälert wird.
Eine wichtige Rolle spielen die Beteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden und auch Bürgern. Neben der ohnehin gesetzlich geregelten Gewinnbeteiligung muss hier darauf geschaut werden, dass alle weiteren Möglichkeiten ausgeschöpft werden können. Die Bürger sind es, die mit den Windkraftanlagen leben müssen. Die freizeitliche Nutzung wird eingeschränkt sein und die touristische Attraktivität wird sinken. Dafür haben alle Anwohner einen finanziellen Ausgleich verdient. Hier gibt es einige Möglichkeit, sich an bereits laufenden oder durchgeführten Genehmigungen in anderen Regionen zu orientieren.
Ein weiterer Aspekt, der gleichfalls alle Bewohner betrifft, ist der Natur- und Artenschutz. Windkraftanlagen können nur Sinn machen, wenn alle Möglichkeiten zum Artenschutz ausgeschöpft werden. Die Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren und dabei zugleich das Artensterben vor unserer Haustür zu beschleunigen, scheint nicht zielführend. Artenvielfalt und Natur sind Ressourcen, die ihren eigenen Wert haben und Teil unserer Lebensqualität sind. Ein Beispiel für Maßnahmen sind verbindliche Abschaltanlagen gegen den Vogelschlag, selbst wenn die gesetzlichen Regelungen hier große Spielräume lassen. Dort wo, wie erstmals in der Region geplant, Windkraftanlagen in Wäldern installiert werden, gilt es den Schutz der Fledermausarten zu achten. Es gibt erprobte Abschaltungen zu den Flugzeiten und die Möglichkeit Ersatzflächen zu schaffen. Und gerade auch im kontrovers zu betrachtenden Fall der Waldanlagen, stellen wir hohe Anforderungen insgesamt in Bezug auf die naturschutzrechtlichen Belange.
Da wir es auf Seite der Investoren mit erfahrenen Wirtschaftsunternehmen zu tun haben, müssen wir ganz sicher die in den Räten ehrenamtlich geleistete Arbeit bündeln. So lässt sich verhindern, dass wenige Kilometer entfernt unterschiedliche Verträge geschlossen werden, weil der Wissensstand ein unterschiedlicher gewesen ist. Auch Abschalteinrichtungen gegen Vogelschlag machen wenig Sinn, wenn einige Kilometer weiter in der Nachbargemeinde die Anlagen weiter laufen.
Der zügige Ausbau von regenerativen Energien und ein durchdachtes Vorgehen schließen sich nicht aus. Wichtig ist Transparenz der Abläufe. Im Vordergrund darf nicht der reine Profit stehen, sondern der gesamtheitliche Nutzen für alle. Hier steht die lokale Politik in der Pflicht.
Die AG trifft sich im Grünen Büro (Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg). Ansprechpartnerin: angelika.becher@ gruene-lueneburg.de
Gäste nach Anmeldung an anna.schurau@ willkommen. gruene-lueneburg.de
Die AG trifft sich im Grünen Büro (Schröderstraße 16, 21335 Lüneburg). Ansprechpartnerin: angelika.becher@ gruene-lueneburg.de
Eine hybride Teilnahme ist möglich, dafür bitte melden bei sophie.bethune@ gruene-lueneburg.de
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