Straßenausbaubeiträge - GRÜNE wollen Handlungsspielräume für Kommunen erweitern

Kommunen können nach dem niedersächsischen Kommunalabgabengesetz Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümer*innen erheben, bei denen die Straße zur Erschließung ihres Grundstücks dient. Die Kommunen haben dabei die Wahl, ob sie grundsätzlich auf Straßenausbaubeiträge verzichten oder diese bei einem Straßenausbau einmalig oder jährlich wiederkehrend erheben. In vielen Kommunen auch bei uns im Landkreis ist um die zugrunde liegende Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) Streit entstanden. Einige Gemeinden haben die StrABS abgeschafft, andere halten daran fest.

05.02.19 –

Kommunen können nach dem niedersächsischen Kommunalabgabengesetz Straßenausbaubeiträge von den Grundstückseigentümer*innen erheben, bei denen die Straße zur Erschließung ihres Grundstücks dient. Die Kommunen haben dabei die Wahl, ob sie grundsätzlich auf Straßenausbaubeiträge verzichten oder diese bei einem Straßenausbau einmalig oder jährlich wiederkehrend erheben. In vielen Kommunen auch bei uns im Landkreis ist um die zugrundeliegende Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) Streit entstanden. Einige Gemeinden haben die StrABS abgeschafft, andere halten daran fest.

Der Kreisverband von Bündnis90 /Die GRÜNEN in Lüneburg begrüßt den Vorschlag des Landesvorstands der GRÜNEN, den Kommunen deutlich mehr Spielraum zu ermöglichen. „Ziel muss es sein, die StrABS sozialer zu gestalten und die Betroffenen frühzeitig in die Planung einzubeziehen“, so Andrea Glass, Sprecherin des Kreisverband.

Konkret fordern wir:

  1. Kommunen sollen StrAB weiter erheben dürfen. Würde das Land den Kommunen die Erhebung untersagen, müssten die dadurch fehlenden Einnahmen vollständig vom Land ersetzt werden. Diese Mittel fehlen dann für wichtige Investitionen des Landes an anderer Stelle. Darüber hinaus ist es höchst fraglich, ob es sozial gerecht wäre, die mit dem Ausbau oft einhergehende Wertsteigerung privater Grundstücke aus Mitteln der Allgemeinheit zu finanzieren. Kommunen sollen deshalb selbst entscheiden können, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben.
  2. Unbürokratische Stundungen mit langen Laufzeiten und niedrigen Zinssätzen: Bisher muss die Kommune bei Stundungen einen Zinssatz von sechs Prozent erheben. Wir wollen einen deutlich niedrigeren Satz festschreiben, der sich am Zinssatz für kommunale Kredite orientiert. Darüber hinaus soll die Möglichkeit sehr langer Laufzeiten geschaffen werden, um die jährlichen Belastungen für die Betroffenen gering zu halten. Außerdem sollen Stundungen und Ratenzahlungen deutlich unbürokratischer in Anspruch genommen werden können.
  3. Beitragserhebung flexibilisieren: Die Kommunen sollen mehr Entscheidungsspielräume erhalten, so dass sie den prozentualen Anteil der Höhe der StrAB selbst festlegen können. Bisher haben Kommunen nur die Möglichkeit, ganz auf StrAB zu verzichten oder sie entsprechend der Straßen-Klassifizierung zu einem festgelegten prozentualen Anteil zu erheben.
  4. Betroffene frühzeitig verpflichtend am Verfahren beteiligen: Viele Kommunen beteiligen die Betroffenen frühzeitig, manche aber auch nicht. Deshalb wollen wir die frühzeitige Beteiligung gesetzlich festschreiben.

„Unerlässlich dafür ist ein Straßenzustandskataster, wie es z.B. in Dahlenburg seit Februar 2018 auf Antrag der GRÜNEN auf den Weg gebracht wurde“, so Thomas Behr, Mitglied im Kreisvorstand. „Damit ist es den Bürger*innen möglich, für die nächsten 20 Jahre abzuschätzen, was an Belastungen auf sie zukommen könnte.“

 

 

Kategorie

Städtebau & Verkehr