STATEMENT zur Elbbrücke Neu Darchau

Die beiden Grünen Landtagsabgeordneten Miriam Staudte und Detlev Schulz-Hendel haben eine Anfrage an die Landesregierung zur erneut diskutierten Elbbrücke Neu Darchau gestellt. Die Antwort der Landesregierung bewerten sie folgendermaßen:

06.08.19 –

 

Die beiden Grünen Landtagsabgeordneten Miriam Staudte und Detlev Schulz-Hendel haben eine Anfrage an die Landesregierung zur erneut diskutierten Elbbrücke Neu Darchau  gestellt. Die Antwort der Landesregierung bewerten Detlev Schulz-Hendel, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, und Miriam Staudte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende aus der Region, so: „Die Antwort macht deutlich, dass die Unterstützung, die die Brücken-Befürworter sich aus Hannover erhoffen, nicht zu erwarten ist. Schon im Eingangstext der Antwort wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich um ein ´kommunales Vorhaben` handelt, das lediglich für `den örtlichen und regionalen Verkehr Bedeutung´ hat.“ Staudte weist auf den Satz hin, die Elbbrücke sei in kein Programm aufgenommen.

Das Wirtschaftsministerium von Dr. Bernd Althusmann erläutert in der Antwort, dass die im März 2018 aus Hannover angebotenen 700.000€ für die Wiederaufnahme der Planungen, nur fließen würden, wenn man an den alten Planungen ohne große Veränderungen festhalte. Detlev Schulz-Hendel hält dies für eine Absage: „Weiter im Text heißt es nämlich, dass die Landesstraßenbaubehörde davon ausgeht, dass neu geplant werden müsse. Also wird auch diese Summe nicht fließen.“

Nachdem der Kreistag im Juli 2015 beschlossen hatte, die Pläne für die immer teurer werdende Elbbrücke zu  beenden, hatte die Landesstraßenbaubehörde als Bewilligungsstelle die Unterlagen für die Elbbrücke vernichtet, wie aus der Anfrage bekannt wird. Die Landesstraßenbaubehörde geht von einem erneuten Planungszeitraum von 1,5-2 Jahren aus. „Es ist also utopisch, dass sich die Kosten für die Planungen gering halten lassen,“ meint Miriam Staudte. Die Grünen-Politikerin geht davon aus, dass die Planungskosten vollständig beim Landkreis Lüneburg verbleiben werden.

Zu den widersprüchlichen Aussagen von Verkehrsminister Althusmann, ob er eine Wirtschaftlichkeitsprüfung verlange, erklärt die Landesregierung nun, dass sie selbst keine eigene Kosten-Nutzen-Analyse durchführen werde, dem Landkreis Lüneburg aber empfehle, dass allein aus Eigeninteresse eine solche Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt wird. „Wenn der Landkreis einfach die Pläne für eine Brücke weiterverfolgt, ohne die Wirtschaftlichkeit zu belegen, ist er wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert,“ so Staudte.  

Die Grünen weisen auch auf die Kosten der Bauunterhaltung hin, die laut Aussage der Landesregierung beim Landkreis Lüneburg verbleiben werden. „Die gehören auch in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung,“ so die beiden Grünen. Bisher war zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg strittig, ob und wenn ja wie sich die beiden Brücken-Anrainer die Unterhaltungskosten teilen müssten. „Diese Unterhaltungskosten werden bei  den von der Landesregierung angegeben 1,5 bis 2% jährlich selbst bei den Kosten von 65 Millionen Euro also 975.000 bis 1,3 Millionen Euro jährlich betragen. Das kann sich der Landkreis Lüneburg, der sich gerade mit der Arena für ein kostspieliges Projekt entschieden hat, auf Dauer wirklich nicht leisten,“ so Schulz-Hendel. „Unweigerlich würden andere Straßen- und Brückensanierungen oder der notwendige Bau von Radwegen ausbleiben“ pflichtet Staudte bei.   

 

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