Kreistag: GRÜNE stellen Dringlichkeitsantrag

Grüngürtel West unter Landschaftsschutz stellen! Aus aktuellem Anlass sieht sich die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN dazu veranlasst, sich beim Thema Grünzug ("Grüngürtel") West mit einer klaren Forderung einzubringen. Schon am kommenden Dienstag tagt der Bauausschuss der Stadt, um einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt mit Dringlichkeitsantrag die Sicherung des "Grünzuges" als Landschaftsschutzgebiet. 

19.05.19 –

Grüngürtel West unter Landschaftsschutz stellen!

Aus aktuellem Anlass sieht sich die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN dazu veranlasst, sich beim Thema Grünzug ("Grüngürtel") West mit einer klaren Forderung einzubringen. Schon am kommenden Dienstag tagt der Bauausschuss der Stadt, um einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt mit Dringlichkeitsantrag die Sicherung des "Grünzuges" als Landschaftsschutzgebiet. Der aktuelle Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg stellt das Gebiet zwischen Reppenstedt und Lüneburg als Landschaftsraum und Landschaftsachse dar, der von Bebauung freizuhalten sei.

Die Fraktionsvorsitzende Petra Kruse-Runge betont: "Wenn es in der Sitzungsvorlage heißt: "Der weitere städtebauliche Entwurf wird vom Klimagutachter begleitet", so ist das äußerst unzureichend. Schließlich hat die Stadtverwaltung gerade mitgeteilt, das dringend erforderliche Stadtentwicklungskonzept erneut zu verweigern!" Es scheint offensichtlich, dass hier entgegen aller Kritik eine weiträumige Wohnbebauung ermöglicht werden soll.

Das grüne Kreistagsmitglied Ralf Gros gibt zu bedenken: "Der Landschaftsraum zwischen Vögelsen, Reppenstedt und Heiligenthal im Westen und Lüneburg im Osten ist nicht nur unter dem Aspekt der Erholung für alle Einwohner*innen des Landkreises, sondern wie auch aus dem aktuellen Klimagutachten hervorgeht, als Frischluftentstehungsraum und für die Frischluftzufuhr für die Wohngebiete der Stadt Lüneburg von herausragender Bedeutung." In diesem Sinne ist es zwingend, die Möglichkeit zur Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes noch einmal zu überprüfen.