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29.04.19 –
Manchmal sind schädigende Eingriffe in die Natur notwendig. Dann muss für Ausgleich oder Ersatz gesorgt werden. Dieser Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes ist im Landkreis sicher und dauerhaft umzusetzen. Eine Naturschutzstiftung, die auch die Pflege der Ausgleichsmaßnahmen übernimmt, wäre dafür eine geeignete Einrichtung, die die Verwaltung nicht zusätzlich belasten würde.
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Mehrmit Sergey Lagodinsky (MdEP & Spitzenkandidat 2024) und Band PELLE
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Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
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Zur Europawahl am 9. Juni 2024 haben wir die Möglichkeit, zu erhalten, was uns stärkt, und zu stärken, was uns schützt. Es geht um Frieden und [...]