Anfrage:Wie soll das Ziel „völlig autarke Wärme- und Stromversorgung für die Hansestadt Lüneburg bis 2030“ erreicht werden?

Im September 2020 wurden die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg gemeinsam von der Agentur für Erneuerbare Energien zur Energiekommune des Monats gekürt. Hierzu stellte Ratsherr Wolf v. Nordheim eine Anfrage an den Oberbürgermeister mit 12 Fragen zur Operationalisierung und Umsetzung.

10.11.20 –

Anfrage von Ratsherrn Wolf v. Nordheim an Herrn Oberbürgermeister Mädge.

Im September 2020 wurden die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg gemeinsam von der Agentur für Erneuerbare Energien zur Energiekommune des Monats gekürt. In der Begründung wird das jahrzehntelange Engagement für die Energie- und Wärmewende sowie die Zielsetzung, bis 2030 eine völlig autarke Wärme- und Stromversorgung zu erreichen, gewürdigt. Der Pressemeldung zufolge ist bereits heute "112% erneuerbarer Strom im Landkreis" erreicht. Dennoch bezeichnet die Klimaleitstelle das Potenzial bei der Produktion von Solarstrom trotz Förderfonds und Beratungsangeboten als "wenig ausgeschöpft".
Zu diesen Aussagen bitten wir ergänzend um folgende Informationen:

1.- Auf welcher Datengrundlage basieren die Aussagen (s.o.) der Klimaleitstelle?
2.- Bitte stellen Sie die Entwicklung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien von 2008 bis 2019 getrennt nach Photovoltaik, Windenergie und Biomasse für die Hansestadt Lüneburg dar; bitte fordern Sie eine entsprechende Darstellung für den Landkreis an.
3.- Wo sind die darüber Auskunft gebenden Daten im Einzelnen öffentlich einsehbar und verfügbar? Sollte dies gar nicht der Fall sein, geben Sie bitte die offizielle Begründung dafür an.
4.- Wie hoch ist der Bestand an Photovoltaikanlagen (Anzahl sowie in kWp) im Gebiet der Hansestadt Lüneburg?
5.- Wie hoch ist der Bestand an Photovoltaikanlagen (Anzahl sowie jeweils pro Anlage in kWp) auf eigenen Dächern der Hansestadt Lüneburg?
6.- Bitte stellen Sie die Entwicklung der Photovoltaikanlagen (Anzahl sowie jeweils pro Anlage in kWp) auf eigenen Dächern der Hansestadt Lüneburg für die Jahres 2008 - 2019 dar.
7.- Immer mehr Bundesländer wollen Solaranlagen auf Dächern zur Pflicht machen, einige Kommunen haben dies im Rahmen ihrer Bebauungspläne bereits getan. Das entsprechende Gesetz der Stadt Hamburg tritt 2021 im April in Kraft. Plant die Hansestadt Lüneburg im Rahmen zukünftiger Bebauungspläne die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen?
8.- Beabsichtigt die Hansestadt Lüneburg, in Bebauungspläne, die in ihrer Realisierung VOR dem Abschluss von Kaufverträgen stehen, die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen im Nachtrag einzuarbeiten? 9.- Bitte geben Sie die konkreten Ziele für die Schaffung neuer Kapazitäten zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energien getrennt für die Sektoren Strom und Wärme an.
10.- Mit welchen konkreten Maßnahmen soll das Ziel einer autarken Wärme- und Stromversorgung bis 2030 erreicht werden?
11.- Welche konkreten Impulse will die Stadtverwaltung (in Kooperation mit welchen Akteuren) setzen, um das „wenig ausgeschöpfte“ Potential der Solarstrom-Produktion auf privaten und gewerblichen Dachflächen optimal in Nutzung bringen?
12.- Wann ist - UNABHÄNGIG von der Frage der jeweiligen Dach-Eigentümer!- mit einer belastbaren Darstellung des Potentials an Dachflächen (besonders aller Flachdächer z.B. Hanseviertel 1- 3; sowohl der privaten, kommunalen/behördeneigenen und gewerblichen) für PV-Installationen zu rechnen?

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OV Lüneburg | Stadtratsfraktion