Samtgemeinde Scharnebeck: GRÜNE wollen offenes Rathaus rund um die Uhr

Verwaltungsleistungen sollen auch digital angeboten werden In Zukunft sollen Behördengänge in der Samtgemeinde Scharnebeck nach dem Willen der GRÜNEN auch rund um die Uhr online erledigt werden können. Bestehende Angebote und weitere Schritte und Maßnahmen soll die Verwaltung auf der Ratssitzung 2019 vorstellen, fordert die GRÜNEN-Fraktion in einem Antrag. Dabei soll durch die Verwaltung auch der Stand der Kooperation mit dem Landkreis dargestellt werden.

21.11.18 –

Verwaltungsleistungen sollen auch digital angeboten werden

In Zukunft sollen Behördengänge in der Samtgemeinde Scharnebeck nach dem Willen der GRÜNEN auch rund um die Uhr online erledigt werden können. Bestehende Angebote und weitere Schritte und Maßnahmen soll die Verwaltung auf der Ratssitzung 2019 vorstellen, fordert die GRÜNEN-Fraktion in einem Antrag. Dabei soll durch die Verwaltung auch der Stand der Kooperation mit dem Landkreis dargestellt werden.

„Während der Online-Handel rasant zunimmt, sind digitale Angebote von Behördenleistungen die absolute Ausnahme. Das liegt ganz klar daran, dass fast alles immer noch mit persönlichem Erscheinen und auf Papier erledigt werden muss und die wenigen Online-Möglichkeiten oft völlig unpraktisch sind. Wenn wir das endlich ändern, spart das nicht nur den Bürger*innen jede Menge Zeit, auch die Verwaltung wird massiv von Routineaufgaben entlastet und kann mehr Zeit für individuelle Beratung verwenden“, sagte Claus Poggensee, stellvertretender Fraktionssprecher von Bündnis90 / Die GRÜNEN im Samtgemeinderat Scharnebeck.

Den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der digitalen Verwaltung liefert das im August 2017 vom Bundestag beschlossene Onlinezugangsgesetz. Dort ist als wichtige Voraussetzung eine Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen vorgesehen. Auf diesem gemeinsamen Verwaltungsportal sollen Bürger*innen sowie Unternehmen ein individuelles Nutzerkonto einrichten können. „Wir wollen, dass die daraus entstehenden Möglichkeiten auch in unserer Samtgemeinde optimal genutzt werden können und dafür müssen wir die Voraussetzungen schaffen“, fordert Poggensee.

So kann sich die Verwaltung zum Beispiel bei vielen Vorgängen selbst die vorhandenen Informationen beschaffen. „Dass Bürger*innen Papiere von einem Amt zum anderen tragen oder die gleichen Angaben bei unterschiedlichen Behörden immer wieder machen müssen, ist von gestern. In Dänemark ist es zum Beispiel längst üblich, dass bei einer Heirat das Standesamt die Geburtsurkunde selbst von der Kommune beschafft, wo die Ehepartner*innen geboren sind. Bei uns ist dafür schnell mal ein kompletter Tag weg, wenn man nicht mehr in der Region wohnt, in der man geboren wurde“, so Poggensee. Den GRÜNEN ist dabei wichtig, die Online-Bearbeitung als zusätzliche Möglichkeit anzubieten. Niemand solle dazu gezwungen oder durch eine Verkürzung der Öffnungszeiten der Verwaltung genötigt werden.

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Unser Antrag im Wortlaut:

21.11.2018

Antrag „Bürgerfreundliche Verwaltung. E-Government vorantreiben“

Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister Gerstenkorn,

zur nächsten Sitzung des Samtgemeinderats stellt die Fraktion „Bündnis90/ Die GRÜNEN“ folgenden Antrag: "Die Samtgemeindeverwaltung wird beauftragt, in der ersten Sitzung des Samtgemeinderates im Jahr 2019 darzustellen, für welche Verwaltungsleistungen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, diese auch digital anzubieten, welche Angebote bereits vorhanden sind und welche Planungen konkret in Kooperation mit dem Landkreis vorliegen, das Angebot auszuweiten."

Begründung

Nach einer im Oktober 2017 vorgelegten Studie im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates könnten die Bürger*innen bundesweit jährlich rund die Hälfte der Zeit für Behördenkontakte einsparen, sofern die 35 wichtigsten Verwaltungsleistungen digital angeboten würden. Auch für Unternehmen sind Einsparungen in ähnlicher Größenordnung möglich.

Am 14. August 2017 hat der Deutsche Bundestag mit dem „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz)“ hierzu eine wichtige Rechtsgrundlage geschaffen: Innerhalb von fünf Jahren nach Verabschiedung des Gesetzes sollen sich die Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen zu einem Portalverbund zusammenschließen, über den künftig grundsätzlich alle Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. Dafür sollen individuelle Nutzerkonten angelegt werden können, mit denen einerseits eine individuelle Identifizierung möglich ist, die darüber hinaus aber auch die Möglichkeit bieten, individuelle Stammdaten einmalig anzulegen, um sie auch für weitere Vorgänge automatisch nutzen zu können.

Laut Landeszeitung vom 24. August 2018 möchte der Landkreis ein Shared-Service-Center dazu anbieten. Dort sollen die Verwaltungsleistungen an einer Stelle zusammengefasst werden und die dort eingegebenen Anliegen dann direkt je nach Zuständigkeit in die (Samt-)Gemeinden zur Bearbeitung weitergeben werden.

Die Schaffung der Möglichkeit, Verwaltungsleistungen künftig umfassend online zu bearbeiten, bringt nicht nur den Bürger*innen und den Unternehmen erhebliche Vorteile, auch für die kommunale Verwaltung sind erhebliche Entlastungen zu erwarten. Einfache und immer wiederkehrende Vorgänge können schneller bearbeitet und beschieden werden.

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Digitalisierung | Verwaltung

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