Grenzenloses Wachsen oder Grenzen des Wachstums

Wohin treibt Lüneburg? Die Arbeitsgruppe der Grünen Stadtratsfraktion - Alfons Bauer-Ohlberg, Susanne Puschmann und Ralf Gros - bearbeiten das Thema "Stadtentwicklung" und haben ein Grundsatzpapier zur Bauleitplanung entwickelt.

30.11.14 –

Wohin treibt Lüneburg?

Die Hansestadt Lüneburg zählt zu den wenigen Regionen in Deutschland, deren Einwohnerzahl zunimmt. Die Universität, der attraktive Stadtkern mit seinen gewachsenen Strukturen, die gute Anbindung zur Metropole Hamburg und die einzigartige Heidelandschaft bieten NeubürgerInnen eine hohe Wohn- und Lebensqualität.

Dementsprechend muss die Hansestadt Lüneburg mit der Ausweisung neuer Wohn – und Arbeitsgebiete sorgsam umgehen, um die bestehenden Qualitäten zu erhalten und zu vermehren.
Kernproblem bleibt dabei, dass der Raum für neue Baugebiete immer knapper wird und mit immer problematischeren Eingriffen in die Natur- und Landschaft verbunden ist.

Die letzten offenen Flächen liegen am Ebensberg, in Rettmer/ Oedeme und Neu-Hagen. Flächen, die aufgrund ihrer Stadtrandlage nur noch für baulandfressende Einfamilienhausbau geeignet sind und die aufgrund ihrer Naturnähe die letzten Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen im Stadtgebiet darstellen.
Auch die kleinklimatische Frischluftversorgung der Stadt und dessen Naherholungsbedarf werden über diese Gebiete sichergestellt.

Bündnis 90/ die Grünen stellen sich die Frage, ob wir diese Flächen dem Ziel einer wachsenden Stadt opfern sollen? Ist eine Innenentwicklung mit Mehrfamilienwohnungsbau nicht sinnvoller?

Und wenn doch nötig, wie sollten die Flächen entwickelt werden, damit sie den Nachhaltigkeitskriterien von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung entsprechen?

Wachstum

 

Alfons Bauer-Ohlberg,
Susanne Puschmann
und Ralf Gros

bilden die Arbeitsgruppe  "Stadtentwicklung"
in der Grünen Stadtratsfraktion

 

  

 

 


Wir haben zu diesen Fragen einen Katalog ausgearbeitet, der unsere Anforderungen an eine Baulandentwicklung konkretisiert und dabei die gesetzlichen Aufgaben der Bauleitplanung und die in den §§ 1 und 1a Baugesetzbuch festgelegten ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz berücksichtigt.

Sie sollen zugleich als Vorlage für die Aufstellung künftiger Flächennutzungspläne (oder seinen Änderungen), von Bebauungsplänen sowie für innerörtliche Baugenehmigungen und Bauvoranfragen dienen.

Der Katalog ist hier zu finden: Grundsatzpapier Bauleitplanung

 

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