Antrag auf Gründung einer Bau- und Unterhaltungsgesellschaft in der Samtgemeinde Ostheide

Antrag der Gruppe Grüne/Ubo v. 01.11.23

18.11.23 –

Mit Schreiben vom 26.09.23 beantragte die Gruppe Bündnis 90-Die Grünen/Unabhängiges Bündnis Ostheide den Start vn Vorbereitungen zur Einrichtung einer Bau- und Unterhaltungsgesellschaft als 100%ige Tochter der Samtgemeinde. Der Antrag wurde im Finanzausschuss am 01.11.23 insgesamt positiv bewertet und durch einen Änderungsbeschluss einstimmig an den Wirtschaftsausschuss der Samtgemeinde am 20.11.23 weitergeleitet.

Zum gesetzlich erforderlichen Zweck des angedachten Unternehmens, so machten die Antragsteller deutlich, sollen alle Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur gehören, insbesondere die Durchführung aller Baumaßnahmen der Samtgemeinde, die Bewirtschaftungen der bestehenden Einrichtungen und vor allem die Errichtung und Bewirtschaftung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.

Der Vortragende erläuterte die umfassenden wirtschaftlichen, zeitlichen und vor allem organisatorischen Vorteile, die durch die Ausgliederung der Aufgaben zur kommunalen Daseinsvorsorge (Verkehr/Sicherheit/Umwelt/Energie/Bau) aus der unmittelbaren Kommunalverwaltung hin zu einer selbständigen Verwaltungseinheit entstehen.

Gerade im Hinblick auf die anstehenden Aufgaben in Sachen Klimaschutz, stellen die verwaltungsrechtlichen Vorgaben, wie z.B. die Ausschreibungsverfahren oder die Beachtung öffentlich-rechtlicher Richtlinien für die Verwaltung bei der Auftragsvergabe immer wieder einen Hemmschuh dar, der eine zügige zukunftsorientierte Umsetzung der Projekte zumindest behindert, wenn nicht gar unverhältnismäßig einschränkt.

Durch die Nutzung der privatrechtlichen Regelungen aber, löst sich die Kommune von den stark bindenden Vergaberechtrichtlinien und erweitert so ihre finanziellen und auch zeitlichen Spielräume erheblich. Und sei es nur – mangels Bindung an das sehr restriktive Vergaberecht - durch ein zielgerichtete Auswahl der beteiligten Partner  (statt auf den günstigsten Anbieter angewiesen zu sein).

Auch effektivere Managementstrukturen außerhalb einer verwaltungstechnisch orientierten Leitung, verringern Abhängigkeiten, lassen schnellere Reaktionen auf die Marktsituationen zu und beschleunigen somit die dringend benötigten Umsetzungen zur Daseinsvorsorge einer Kommune.

Viele in der letzten Zeit entsprechend umgesetzte Gesellschaften (22.09.23 Bardowick; 23.09.23 Brietlingen u.v.m.) zeigen bereits erste erfolgsversprechende Tendenzen.

Ohne auf die Details, wie z.B. die Rechtsform einzugehen, wurden in dem Antrag natürlich auch die Nachteile thematisiert. Vor allem, dass sich eine solche Gesellschaft nicht von heute auf morgen gründen lässt und das sicherlich auch nicht ohne fachlichen und zeitlichen Aufwand und damit verbundenen Kosten möglich ist. Auch das Gefühl „wichtige Aufgaben aus der Hand zu geben“ könnte für Verwaltung und vielleicht auch den Rat erst noch zu bewältigen sein.

Die Mitglieder des Finanzausschusses zeigten sich aber interessiert an der Grundidee und folgten durch einen Änderungsantrag dem Vorschlag der Gruppe Grüne/Ubo, den Prozess der Gesellschaftsgründung so schnell wie möglich anzustoßen und dafür über den Wirtschaftsausschuss sich kompetenten Beratung und Expertisen der anderen Kommunen einzuholen.

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